Berlin. Wer den eingezogenen Führerschein zurück haben will, muss oft zur Medizinisch-psychologischen Untersuchung. Ein Überblick über die MPU.

Umgangssprachlich wird er meist „Idiotentest“ genannt. Die korrekte Bezeichnung für das Experten-Gutachten, das Auskunft über die Fahreignung eines Verkehrssünders geben soll, ist jedoch „Medizinisch-psychologische Untersuchung“, kurz: MPU. 100.000 Kraftfahrer müssen dem ADAC zufolge pro Jahr zu dieser Untersuchung. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar beraten Juristen und Verkehrsexperten über Reformen bei der MPU. Was muss man über den „Idiotentest“ wissen? Ein Überblick:

• Wer muss nach den bisherigen Regeln zur MPU?

Der häufigste Grund für die Anordnung einer MPU ist laut ADAC ist der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, nachdem der Führerschein etwa wegen eines Verkehrsvergehens einkassiert wurde. „Eine MPU wird angeordnet, wenn das Risiko für eine erneute Auffälligkeit besonders hoch ist“, heißt es zudem auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). In 44 Prozent aller Fälle müssen Verkehrssünder wegen Alkohol am Steuer zu dem Test, gefolgt von Drogendelikten (20 Prozent), zeigt eine Grafik des ADAC. Nur wer den Test besteht, erhält seinen Führerschein zurück.

Wer etwa wiederholt mit Alkohol am Steuer oder bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss sich nach den bislang geltenden Regeln dem Test unterziehen. Die 1,6-Promille-Regelung gilt auch für Fahrten mit dem Fahrrad. Zudem gilt bei Fahranfängern in der Probezeit die Null-Promille-Grenze.

Kraftfahrern, die unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffallen oder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, droht ebenfalls die MPU. Auch wer sieben Punkte oder mehr in der Flensburger Verkehrssünderkartei aufweist, oder wer durch Straftaten auffällt, die auf hohe Aggressivität schließen lassen, kann eine Einladung zur MPU bekommen.

Zudem müssen Jugendliche, die schon mit 16 Jahren den Führerschein erwerben wollen, den Test bestehen. Auch geistige und körperliche Erkrankungen und Behinderungen von Führerscheinanwärtern können ein Grund zur Anordnung einer MPU sein.

• Welche Änderungen schlagen die Verkehrsexperten vor?

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar wollen die Experten darüber beraten, den Promille-Grenzwert für die Anordnung des „Idiotentests“ von 1,6 auf 1,1 Promille herabzusetzen. Das Thema gilt allerdings als umstritten unter den Verkehrsexperten. Gesetzesänderungen kann der Verkehrsgerichtstag ohnehin nicht beschließen.

Allerdings sprechen die Fachleute Empfehlungen für Neuregelungen im Verkehrsrecht aus. In der Vergangenheit wurden solche Beschlüsse später oft gesetzlich verankert, so etwa das begleitete Fahren mit 17, höhere Bußgelder für Verkehrssünder, die Herabsetzung der Alkohol-Grenzen für Kraftfahrer auf 0,5 Promille oder das Handyverbot beim Autofahren.

• Wie läuft die MPU ab?

Wer nach einem Führerscheinentzug seinen „Lappen“ wiederhaben möchte, muss zunächst einen sogenannten Wiedererteilungsantrag bei der Führersteinstelle stellen; manchmal muss er dazu ein positives MPU-Gutachten vorlegen. Dazu wird eine der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen beauftragt.

Der Test selbst dauert etwa drei bis vier Stunden und besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: der medizinischen Untersuchung, dem Leistungstest und dem psychologischen Untersuchungsgespräch. Wie der Test genau aussieht und welche Fragen dem Antragssteller innerhalb dieser drei Phasen gestellt werden, hängt davon ab, aus welchen Gründen die MPU angeordnet wurde. Der Test wird individuell auf den Einzelnen zugeschnitten. Zuvor muss der Antragssteller mehrere Formulare mit Fragen zur Person sowie führerscheinspezifischen und medizinischen Fragen beantworten.

Auch Reaktionstests gehören zur MPU.
Auch Reaktionstests gehören zur MPU. © Imago | Imago

Bei der medizinischen Untersuchung prüft der Arzt, ob körperliche Mängel gegen eine Teilnahme am Straßenverkehr sprechen und ob es Hinweise auf Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie damit verbundene Folgeschäden gibt. Zudem muss sich der Antragsteller einem Bluttest und einem Koordinationstest unterziehen.

Beim Leistungstest geht es unter anderem etwa um die Sinneswahrnehmung, die Reaktionsgeschwindigkeit und -genauigkeit, um Konzentration und Aufmerksamkeit sowie die Belastbarkeit des Probanden. Die Testarten variieren je nachdem, ob es sich um eine alkohol- oder drogenspezifische oder um andere Arten der Begutachtung handelt.

Durch das psychologische Untersuchungsgespräch soll herausgefunden werden, ob sich der Betroffene selbstkritisch mit seinem Fehlverhalten auseinandergesetzt hat und ob eine Änderung seines Verhaltens zu erwarten ist.

Häufig teilt der Gutachter dem Probanden das voraussichtliche Ergebnis der MPU noch am Tag der Untersuchung mit, heißt es auf der Internetseite des BASt, es sei denn, es stehen noch Befunde aus oder der Gutachter muss sich noch mit Kollegen beraten. Bis das offizielle Ergebnis feststeht und das Gutachten versendet wird, können demnach zehn Werktage vergehen.

• Wie teuer ist das MPU-Gutachten?

Die gesamten Kosten der MPU muss der Betroffene selbst tragen. Die Höhe der Gebühr ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie richtet sich nach der sogenannten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Je nach Grund der MPU liegen die Kosten zwischen 350 und 750 Euro. Dabei sind Gutachten zu Punkten und Straftaten günstiger als Alkohol- und Drogenuntersuchungen.

Zusätzlich muss der Betroffene auch die Kosten für die Drogentests wie Haaranalysen (etwa 200 bis 300 Euro) und Urinuntersuchungen (mindestens 100 Euro) tragen.

• Wie kann man sich auf den „Idiotentest“ vorbereiten?

Kostenlose Informationsabende zu Beratungs- und Vorbereitungsangeboten gibt es in den Begutachtungsstellen und bei privaten Anbietern. Der ADAC rät in einer Infobroschüre, qualifizierte Vorbereitungsangebote in Anspruch zu nehmen. Demnach fielen 85 bis 95 Prozent der MPUs mit Kurs positiv aus. Ohne Vorbereitung schafften den Test nur zehn bis 15 Prozent. Welche Art von Vorbereitung – etwa Gruppenkurse oder Einzelmaßnahmen bei einem Verkehrspsychologen – für den Einzelnen die richtige ist, sei pauschal nicht zu beantworten.

Gesetzlich geregelt ist indes, dass die Vorbereitung auf die MPU „in anderen Händen liegen“ muss als die Begutachtung, heißt es in der ADAC-Broschüre. (mit dpa)