Wiesbaden. Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Ein Überblick darüber, was die Auskunftei speichern darf und was nicht.

Daten sind ihr Geschäft: Auskunfteien wie die Schufa sammeln und verkaufen Informationen über die Kreditwürdigkeit der Verbraucher. Das ist notwendig, sagen die einen: „Um Geld zu verleihen, braucht es Vertrauen“, argumentiert zum Beispiel Schufa-Sprecher Ingo Koch. Eine negative Bewertung durch eine Auskunftei stellt einen massiven Eingriff dar, sagen andere. „Was uns Sorgen macht, ist die Speicherdauer eines Eintrages“, sagt Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover. Selbst wenn ein Kredit bezahlt wurde, bleibt der Eintrag drei Jahre stehen.

Wer regelt, was die Schufa speichern darf?

Was Auskunfteien speichern dürfen und was nicht, regelt das Bundesdatenschutzgesetz. „Die Vorgaben sind aber sehr schwammig“, kritisiert Malte Engeler, der sich beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (USD) um den Bereich Privatwirtschaft kümmert.

Was sagt die Schufa selbst dazu?

Nach eigenen Angaben verzichtet die Schufa darauf, Daten über Einkommen, Vermögen, Nationalität, Beruf, Familienstand oder Religion zu erheben.

Was genau speichert die Schufa?

Die Auskunftei speichert „nur kreditrelevante Informationen“. Dazu gehören etwa eröffnete Konten, Kreditkarten oder „Zahlungsstörungen“, sagt Firmensprecher Koch.

Wie wird die Bonität errechnet?

Mit einem Punktesystem berechnet die Schufa die Zahlungsfähigkeit. Diese Score-Werte verkaufen sie an Interessenten. Wie genau der Score berechnet wird, ist ein Geschäftsgeheimnis: „Unsere Formel legen wir nur gegenüber den Aufsichtsbehörden offen“, sagt Koch. Kritikern geht das nicht weit genug: „Wir fordern eine größere Transparenz, wie Score-Werte zustande kommen“, sagt Datenschützer Engeler.

Was ist mit laufenden Krediten?

„Zurückgezahlte oder laufende Kredite, die regelmäßig bedient werden, sind keine negativen Merkmale“, sagt Schufa-Sprecher Koch. Rechtsanwalt Feil widerspricht dieser Darstellung: „Mitunter geht der Score-Wert auch bei bestimmtem Verhalten nach unten, zum Beispiel wenn ein Verbraucher bei mehreren Banken gleichzeitig wegen eines Kredits anfragt.“ Auch wenn viele Kleinkredite aufgenommen wurden oder der Betroffene mehrere Kreditkarten hat, kann das schlecht für die Bonitätsbewertung sein.

Wer darf die Daten einsehen und melden?

„Eine Auskunftei darf die Daten herausgeben, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse hat“, erklärt Datenschützer Engeler die gesetzliche Regelung. Überprüft werde das Anliegen jedoch nur auf Basis von Stichproben. Viele Daten können auch ohne das Einverständnis der Betroffenen an Auskunfteien gemeldet werden. So dürfen Unternehmen über einen Zahlungsausstand informieren, wenn auf die zweite Mahnung nicht reagiert wurde.

Die Datensammlung der Schufa hat noch eine andere Grundlage, die sogenannte Schufa-Klausel: Wer ein Konto eröffnet oder ein Kreditgeschäft abschließt, muss der Weitergabe seiner Daten zustimmen.

Was können Verbraucher tun, die mit ihrem Score-Wert nicht einverstanden sind?

„Wer Unstimmigkeiten vermutet, kann sich an den Verbraucherservice der Schufa wenden“, sagt Koch. Sollten danach weiter Zweifel bestehen, prüft der unabhängige Ombudsmann der Schufa, ob ein Eintrag korrigiert oder gelöscht werden muss.

Woher weiß der Verbraucher, welche Daten die Schufa über ihn hat?

Grundsätzlich gilt: Jeder Bürger hat das Recht, zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind, erklärt Datenschützer Engeler. Auch die Schufa verschickt auf Anfrage einmal im Jahr eine kostenlose Datenübersicht. Zur Weitergabe an Dritte ist diese allerdings nicht geeignet, dafür gibt es die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Noch ein Hinweis von Engeler: „Man sollte seinem zukünftigen Vermieter nie die volle Selbstauskunft geben“, warnt der Datenschützer. „Dort steht viel mehr drin, als dieser wissen muss.“ (sdo/dpa)