Berlin. Die EU hat sich auf neue Datenschutz-Regelungen geeinigt. Ab 2018 wird sich einiges für deutsche Internet-Nutzer ändern. Ein Überblick:

Facebook und WhatsApp erst ab 16? Für viele Kinder und Jugendliche mag das nach einer absurden Forderung klingen – tatsächlich ist dies aber ein Bestandteil der neuen Datenschutzregeln, auf die sich nun EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischer Rat geeinigt haben.

Für Verbraucher sei die Einigung sehr erfreulich, sagt Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Dies ist ein guter Tag für die europäischen Verbraucher und europäischen Unternehmen.“ Das gelte vor allem deshalb, weil es nun einheitliche Regeln für alle Unternehmen gebe, die auf dem europäischen Markt tätig sind. Somit können Internetunternehmen wie Facebook mit ihrem Firmensitz nicht mehr in das EU-Land mit den laxesten Bestimmungen ausweichen.

Noch muss der Kompromiss allerdings einige formale Abstimmungshürden nehmen, bevor er voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres vom Plenum des Europäischen Parlaments endgültig beschlossen wird und dann zwei Jahre später, im Jahr 2018, in Kraft tritt. Das müssen Verbraucher jetzt über die neuen EU-Datenschutz-Regelungen wissen:

Worum geht es bei den neuen EU-Datenschutzregeln eigentlich?

Hauptsächlich geht es um zwei Dinge: Erstens sollen die veralteten EU-Regelungen aus dem Jahr 1995 an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Soziale Netzwerke oder „Big Data“, also die Analyse riesiger (teils personenbezogener) Datenberge, kannte man damals noch nicht. Mit der Reform können die Rechte der EU-Bürger besser geschützt werden. Zweitens geht es jetzt darum in Europa für einheitliche Datenschutz-Standards zu sorgen. Die alten Regelungen wurden in den Mitgliedsländern teils sehr unterschiedlich umgesetzt.

So konnten Unternehmen wie Facebook ihren Europasitz dort ansiedeln wo die rechtlichen Bestimmungen am laxesten waren. Für deutsche Nutzer war das nachteilig. Künftig sind die Bestimmungen innerhalb der EU einheitlich. Zudem haben Verbraucher bald die Möglichkeit, sich an landeseigene Beschwerdestellen zu wenden.

Gibt es bald eine Altersgrenze für Facebook und WhatsApp?

Künftig brauchen Jugendliche unter 16 Jahren die Zustimmung ihrer Eltern, wenn sie sich bei einem Interndienst anmelden möchten – allerdings können Mitgliedstaaten diese Grenze abweichend bis auf das derzeit gültige Alter von 13 Jahren herabsetzen. Was in Deutschland gelten wird, muss vom Gesetzgeber noch festgelegt werden.

Machen sich Eltern strafbar, wenn sie Elfjährigen WhatsApp erlauben?

Nein, sagt Christian Solmecke, Rechtsanwalt für IT- und Internetrecht: „Den Erziehungsberechtigten droht keine Strafe. Durch die Altersregelung sollen die Dienste angehalten werden den Kindern und Jugendlichen den Zugriff ohne Einwilligung der Eltern zu verbieten.

Insgesamt hält er die EU-Neuregelung für „klarer und strikter als die bislang geltenden deutschen Vorschriften.“ Der IT-Branchenverband Bitkom lehnt die Altersgrenze übrigens als „unsinnig und praxisfern“ ab.

Laut EU-Justizkommissarin Vera Jourova sollen Nutzer wieder zum „Herr über ihre persönlichen Daten“ werden. Was heißt das konkret?

Hier räumt die EU ihren Bürgen das „Recht auf Vergessen“ und ein Recht auf „Portabilität“ ein. Nutzer können vom Unternehmen verlangen, dass personenbezogene Daten zu Privat- und Berufsleben sowie Fotos auf Wunsch „vergessen“, also gelöscht, werden müssen. Solmecke begrüßt das: „Für Deutschland ist das Recht auf Vergessenwerden nicht neu, allerdings beruhte dieses Recht bislang auf einem Urteil des EuGH. Nun wird es gesetzlich verankert.

Das bedeutet, dass es nun präzisere Regelungen geben wird auf die sich die Verbraucher im Streitfall stützen können.“ Wer einen Onlinedienst wechselt, darf außerdem mit seinen Daten „umziehen“ – Mails, Fotos oder Kontakte können zum neuen Dienst mitgenommen werden.

Muss ich mir weiterhin Sorgen darüber machen, ob Online-Dienste meine Daten weiterverwenden?

Hier wird die Position des Verbrauchers gestärkt: Unternehmen müssen ihre Kunden künftig „eindeutig“ um Einwilligung bitten, wenn sie deren Daten verwenden wollen, anstatt einen Hinweis auf die Datennutzung irgendwo zu verstecken.

Außerdem gibt es künftig eine Zweckbindung der Daten – das Unternehmen darf Informationen des Verbrauchers nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie auch angefragt waren. Andernfalls muss die Zustimmung des Nutzers eingeholt werden.

Wo kann ich mich in Zukunft über Unternehmen wie Facebook oder Google beschweren?

Bürger können sich bei Problemen an eine jeweils eigene nationale Beschwerdestelle wenden. „Wie genau die nationalen Beschwerdestellen arbeiten werden, lässt sich jedoch noch nicht voraussagen. Es wird aber mit Sicherheit die Möglichkeiten für die Verbraucher erheblich erleichtern“, so IT-Rechtler Christian Solmecke.