Berlin. Mehr als eine Million Deutsche sind auf künstliche Befruchtung angewiesen. Ein Überblick über Methoden, Kosten und die Finanzierung.

Über die Hälfte der unter 50-jährigen Deutschen wollen Kinder. Doch auch Paare mit den besten Voraussetzungen verzweifeln an dem Versuch, ein Kind zu bekommen: 1,4 Millionen Frauen und Männer zwischen 25 und 59 Jahren sind nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ungewollt kinderlos und auf medizinische Hilfe angewiesen. Ist eine Frau nach einem Jahr ungeschützten Geschlechtsverkehr noch nicht schwanger, kommt etwa eine künstliche Befruchtung in Frage.

„Bis zum Jahr 2014 wurden insgesamt 225.625 Kinder geboren, die durch Reagenzglasbefruchtung entstanden sind”, sagt Prof. Georg Griesinger, Kongresspräsident des heute in Hamburg startenden Kongresses des Dachverbands Reproduktionsbiologie und -medizin (DVR). „Im Jahr 2013 wurden 2,5 Prozent aller lebend geborenen Kinder im Reagenzglas befruchtet. Anders gesagt, in einer durchschnittlichen Schulklasse mit 30 Kindern sitzt mindestens ein Kind, das nach künstlicher Befruchtung entstanden ist.” Doch wie gelangen Kinderlose an diesen Punkt, wie lässt sich der Prozess finanzieren und welche Alternativen zur künstlichen Befruchtung gibt es?

Ursachen abklären, Probleme angehen

Eine künstliche Befruchtung ist oft erst die letzte Maßnahme bei einem unerfüllten Kinderwunsch. Dass eine Frau nicht schwanger wird, kann mehrere Ursachen haben. „Bei 30 bis 40 Prozent der Paare liegt eine biologische Störung bei einem der Partner vor, in 20 Prozent der Fälle sind beide Partner nur bedingt fruchtbar“, so das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). In 10 bis 15 Prozent der Fälle sei emotionale Belastung der Grund. Steht die Ursache fest, gehen Ärzte das Problem zunächst gezielt an. Oft kommt etwa eine Hormontherapie der Frau in Frage. Ist die Anzahl oder Beweglichkeit der Samenzellen des Mannes eingeschränkt, kann eine sogenannte Insemination durchgeführt werden. Dabei überträgt der Arzt die Samenzellen per Spritze in die Gebärmutter.

So funktioniert die künstliche Befruchtung

Es gibt zwei häufig durchgeführte Methoden der künstlichen Befruchtung: Die In-vitro-Fertilisation (IVF), bei der Eizelle und Samen außerhalb des Körpers zusammen gebracht werden, und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), bei der Samenzellen außerhalb des Körpers direkt in die Eizelle gespritzt werden, weil ihre Beschaffenheit für eine herkömmliche Befruchtung nicht ausreicht.

Bei beiden Methoden setzt der Arzt die Eizellen nach erfolgreicher Befruchtung in die Gebärmutter ein. Die Chancen, dass nach der künstlichen Befruchtung mit diesen Methoden ein lebendes Baby geboren wird, liegen laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bei 15 bis 20 Prozent. Bleiben bei IVF oder ICSI mindestens drei überzählige Eizellen übrig und es kommt nicht direkt zu einer Schwangerschaft, werden die zusätzlichen Eizellen im Vorkernstadium eingefroren und für eine erneute Behandlung aufgehoben. Das bietet den Vorteil, dass die Frau sich keiner weiteren Hormontherapie unterziehen und der Arzt ihr keine weiteren Eizellen entnehmen muss. Auf diese Weise werden die Eierstöcke geschont.

Die Erfolgschancen auf eine Lebendgeburt stehen nach einer Kryokonservierung bei acht bis zwölf Prozent, so die BZgA. Im Gegensatz zu IVF und ICSI muss die Kryokonservierung komplett privat bezahlt werden. Die Anzahl aller Behandlungen liegt nach den aktuellsten Angaben des Deutschen In-vitro-Fertilisation Registers von 2013 bei 80.955. Dazu zählen auch geplante Behandlungen, die kurzfristig abgebrochen wurden. Mit knapp 41.000 Behandlungen wurde am häufigsten die ICSI durchgeführt.

Kassen zahlen die Hälfte

Der finanzielle Aufwand für eine IVW ist erheblich: „Unserer Erfahrung nach müssen für die Befruchtung etwa 2500 Euro pro Zyklus veranschlagt werden. Dazu kommen noch einmal 400 bis 500 Euro für die notwendige Hormonbehandlung”, sagt Sylvie Renz, Sprecherin der Krankenkasse BKK VBU. Seit 2004 werden die Kosten für die Behandlung nur noch zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – und das auch nur, wenn Paare bestimmte Kriterien erfüllen: Beide Partner müssen über 25 Jahre sein, die Frau aber nicht älter als 40, der Mann nicht älter als 50. Außerdem sollen Ei- und Samenzellen vom Paar stammen und das Paar muss verheiratet sein.

Freiwillige Leistungen der Krankenkassen

Seit 2012 sind den Kassen freiwillige Zusatzleistungen erlaubt. Die BKK VBU etwa senkte daraufhin die Altersgrenze auf 20 Jahre und erhöhte den Erstattungsbeitrag auf 75 Prozent. Außerdem wollte die Kasse ihre freiwilligen Leistungen auch unverheirateten Paaren anbieten, scheiterte damit aber vor Gericht. Ausnahmen von der umstrittenen Trauschein-Regel gibt es dort, wo Regionalkassen allein unter Landesaufsicht stehen: Eine süddeutsche Betriebskrankenkasse etwa zahlt auch für Unverheiratete. Die AOK Nordwest zahlt seit Anfang des Jahres auch für lesbische Frauen in eingetragenen Lebenspartnerschaften. In Sachsen-Anhalt werden aus Landesmitteln auch Unverheiratete gefördert.

Damit die Krankenkasse ihren Kostenanteil übernimmt, benötigt sie einen Behandlungsplan. „Den erhält man von der Kinderwunschklinik. Darin sind alle absehbaren Kosten enthalten. Der wird bei der Kasse eingereicht und dann bewilligt”, sagt Renz. Bezuschusst werden die Kosten von drei Zyklen. Wie viel die eigene Krankenkasse tatsächlich bezuschusst sowie die Beantragungsmodalitäten sollten am besten individuell erfragt werden.

Der Bund zahlt 25 Prozent des Eigenanteils

Seit April 2012 können Ehepaare zusätzlich eine finanzielle Förderung vom Bund beantragen. Im Rahmen der „Bundesinitiative zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ übernehmen Bund und Länder unter bestimmten Voraussetzungen 25 Prozent der Kosten, die nach Abzug des Krankenkassenanteils offen bleiben. Sechs Bundesländer beteiligen sich bislang: Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Richtlinien für den Höchstförderungssatz sind je nach Bundesland unterschiedlich, für die ersten drei Behandlungen liegt er teils bei bis zu 900 Euro. Für die vierte Behandlung schießen die Länder teils bis zu 1800 Euro zu, wohl auch, weil diese von den Krankenkassen nicht mehr gefördert wird, wie noch vor 2004.

„Wünschenswert wäre, dass sich noch mehr Bundesländer daran beteiligen, um so ungewollt kinderlosen Paaren in ganz Deutschland Unterstützung zu ermöglichen“, sagt Oliver Ewald vom Bundesministerium für Gesundheit. Die Bundesunterstützung ist an die gleichen Bedingungen geknüpft wie der Kassenzuschuss, beide Ehepartner müssen sich zudem psychologisch beraten lassen.