Frankfurt. Ab Freitag bleiben Lufthansa-Flugzeuge für acht Tage am Boden. So gelangen Fluggäste trotz Streiks ans Ziel und diese Rechte haben sie.

Es soll der längste Streik in der Geschichte der Lufthansa werden. Von 14 Uhr an wollen die Flugbegleiter von Europas größter Airline in den Ausstand treten – und das acht Tage lang.

Hier ein Überblick über das, was betroffene Flugreisende beachten müssen.

Welche Flughäfen sind betroffen?

Die Flugbegleiter beginnen ihren Ausstand zunächst an den Flughäfen Frankfurt und Düsseldorf, teilte die Gewerkschaft Ufo mit. Dort seien die Mitglieder von 14 Uhr bis zum Betriebsschluss um 23 Uhr zur Arbeitsniederlegung aufgerufen.

Am Samstag streiken die Flugbegleiter in Frankfurt fast den ganzen Tag. Ab 6 bis 23 Uhr werde das Kabinenpersonal auf den Kurz- und Mittelstreckenflügen der A320- und 737-Flotte die Arbeit niederlegen, kündigte die Gewerkschaft Ufo am Freitag an. Es sei auch geplant, die Arbeitsniederlegungen an anderen Standorten fortzusetzen.

Der Flughafen München werde wegen des Endes der Herbstferien in Bayern bis einschließlich Sonntag von dem Streik ausgenommen – ebenso bundesweit am Sonntag, da an dem Tag hauptsächlich Privatleute fliegen.

Weitere Einzelheiten für die kommenden Tage würden erst im Laufe des Tages mitgeteilt, hieß es.

Welche Flüge sind betroffen?

Vom Streik betroffen sind die Flüge der Marke Lufthansa. Die Lufthansa annulliert wegen des Streiks der Flugbegleiter 290 Flüge. Dazu zählen 15 von 23 Langstreckenverbindungen. Rund 37.500 Passagiere sind von den Streichungen betroffen. Es soll einen Notflugplan geben.

Flüge der Lufthansa-Töchter Lufthansa CityLine, Germanwings, Eurowings, Air Dolomiti, Austrian Airlines, SWISS und Brussels Arilines fliegen hingegen weiterhin normal.

Aktuelle Fluginformationen und Hinweise zu Unregelmäßigkeiten veröffentlicht die Lufthansa auf ihrer Website. Kunden, die ihre Mobilfunknummer im Kundenprofil hinterlassen haben, würden per SMS über Flugausfälle informiert, heißt es dort.

Wie kommen Flugreisende trotz Streik ans Ziel?

Reisende, deren Inlandflug wegen eines Streiks gestrichen wird, dürfen alternativ die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Tickets können sie online im Kundenportal unter „Meine Buchungen“ oder an den Check-in-Automaten der Lufthansa direkt am Flughafen in Reisegutscheine umwandeln lassen. Bei Umstiegsverbindungen sowie bei internationalen Flügen versucht die Lufthansa, auf alternative Flugverbindungen umzubuchen. Hilfe finden Lufthansa-Passagiere dann am Flughafen an den Flugscheinschaltern der Gesellschaft oder online im Reservierungsbüro.

Welche Rechte haben Passagiere bei Verspätungen?

Verspätet sich der Flug streikbedingt, kann es für den Flugreisenden ausreichend sein, einfach zu warten. Laut EU-Fluggastrechteverordnung muss die Fluggesellschaft am Flughafen gestrandete Kunden betreuen, also etwa Verpflegung oder Hotelübernachtungen sowie die Möglichkeit zu Telefonaten organisieren. In Frankfurt hat die Lufthansa bereits für gestrandete Umsteiger vorsrglich 2500 Hotelzimmer reserviert.

Von Verspätungen ist laut EU-Verordnung je nach Länge der Flugstrecke die Rede, wenn sich der Abflug um zwei bis vier Stunden verzögert. Erst bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden darf der Reisende sein Ticket zurückgeben und kann sich die Kosten dafür erstatten lassen.

Die Lufthansa hat jedoch Kulanzregelungen angekündigt. Fluggäste, deren Flug gestrichen werden sollte, hätten die Möglichkeit, ihren Flug kostenfrei umzubuchen oder kostenfrei zu stornieren.

Gibt es ein Recht auf Entschädigungszahlungen?

Normalerweise stehen Fluggästen laut EU-Fluggastrechteverordnung Ausgleichszahlungen zu, wenn ihr Flug sich stark verzögert oder ganz annulliert wird. Jedoch haben sie bei „außergewöhnlichen Umständen“ – dazu gehören etwa schlechte Wetterbedingungen, politische Instabilität oder eben auch Streik – keinen Anspruch auf Entschädigung. Kann der Passagier allerdings der Fluggesellschaft nachweisen, dass sie nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern, hat er die Möglichkeit, einen Entschädigungsanspruch durchzusetzen. (mit dpa)