Tafelwasser darf Worte wie “Quelle“ und “Brunnen“ nicht im Namen tragen. Verboten sind alle Bezeichnungen, die zu einer Verwechslung führen.

Berlin. Die Bezeichnungen können verwirrend sein, es gibt aber klare Regeln durch die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Diese sieht unter anderem vor: Einfaches Tafelwasser darf nicht als „Sprudel“ bezeichnet werden und Worte wie „Quelle“ oder „Brunnen“ im Namen tragen. Alle Bezeichnungen, die zu einer Verwechslung mit natürlichem Mineralwasser führen können, sind verboten. Die Angaben auf dem Etikett dürfen auch keine bestimmte geografische Herkunft vortäuschen.

Natürliches Mineralwasser darf nur aus unterirdischen Quellen kommen und muss auch am Ursprungsort abgefüllt werden. Es ist laut Verordnung „von ursprünglicher Reinheit“ und enthält Mineralien und Spurenelemente. Die Temperatur und Zusammensetzung des Wasser darf im Zeitverlauf nicht schwanken. Für mögliche Schadstoffe gelten vergleichsweise strenge Grenzwerte.

+++Mineralstoffe Mangelware+++

+++Leitungswasser meist besser und günstiger als Mineralwasser+++

Tafelwasser darf an verschiedenen Orten hergestellt werden und muss nicht unbedingt aus einer bestimmten Quelle kommen. Es kann aus Trinkwasser, Natursole, Mineralwasser, Salz und anderen Zusatzstoffen bestehen. Die Hersteller können das Wasser so zusammensetzen, wie es ihnen schmeckt. Grenzwerte für Schadstoffe gelten auch hier.