Karlsruhe/Berlin. Mit einem haushaltspolitischen Kniff wollte die Regierung die Schuldenbremse zugunsten des Klimas umgehen. Doch genau auf die pocht Karlsruhe. Nun muss die Ampel schauen, wofür noch Geld da ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte als verfassungswidrig bewertet und die Ampel-Koalition so gezwungen, geplante Vorhaben vorübergehend auf Eis zu legen.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagte, ausgenommen seien jene zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Fördermittel für den Heizungstausch sollen kommendes Jahr also fließen. Die Union, die in Karlsruhe gegen die Änderung des zweiten Nachtragshaushalts 2021 geklagt hatte, sieht die Regierung vor einem Scherbenhaufen. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace sprach von einem herben Rückschlag für den Klimaschutz.

60 Milliarden - aber zwei verschiedene Töpfe

Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bezieht sich auf den Haushalt 2021. Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Etat per Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es wie bei Naturkatastrophen trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen.

Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte die 60 Milliarden daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) nutzen und schichtete das Geld mit Zustimmung des Bundestags rückwirkend um - jedoch erst im Jahr 2022.

Die Entscheidung aus Karlsruhe

Das Gericht stellte nun klar, dass es einen Zusammenhang zwischen der außergewöhnlichen Notsituation und den finanzierten Maßnahmen geben müsse. Der Gesetzgeber habe prinzipiell Spielraum dabei. Je länger die Krise andauere, desto größer würden aber die Anforderungen an die Begründung, warum bestimmte Maßnahmen zur Lösung dienen sollten, heißt es in dem 64 Seiten langen Urteil. (Az. 2 BvF 1/22)

Der Gesetzgeber habe das in diesem Fall jedoch nicht ausreichend deutlich gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Sie verwies auf die wiederholte Inanspruchnahme der Möglichkeit notlagenbedingter Kreditmittel und den Umstand, dass die zunächst für erforderlich erachteten Kreditermächtigungen zum Ende des Haushaltsjahrs nicht zur Krisenbewältigung verwandt worden sind.

Außerdem dürften Mittel, die infolge von Notsituationen einem Sondervermögen zugeführt wurden, nur in jenem Haushaltsjahr eingesetzt werden, für das sie bereitgestellt wurden. Auch müsse das Parlament einen Nachtragsentwurf bis zum Jahresende beschließen. „Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig“, so das Gericht.

Urteil womöglich mit weitreichenden Folgen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte in Berlin, das Urteil habe möglicherweise Auswirkungen auf die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern. Die umfangreiche Begründung und die Folgen würden nun gemeinsam mit dem Bundestag genau ausgewertet. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Als Beispiele für Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds nannte er die Übernahme der Ökoenergie-Umlage und damit die Senkung der Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Förderung von Gebäudesanierung, E-Mobilität sowie Fernwärme.

CSU-Chef Markus Söder sprach in München von einem schlimmen Tag für die Regierungsfähigkeit in Deutschland und einem Desaster für die Koalition von SPD, Grünen und FDP. „Und eigentlich ist damit jede Legitimation vorbei, weiter regieren zu können. Im Grunde genommen kann eine Regierung so nicht weitermachen.“

Kritik an Regierung und Schuldenbremse

Die Unionsfraktion im Bundestag forderte einen Stopp des laufenden Etatverfahrens für das kommende Jahr. „Diese Entscheidung entzieht der gesamten Finanz- und Haushaltsplanung der Bundesregierung die Grundlage“, sagte der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz (CDU). CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wertete das Urteil als „eine Klatsche mit Wumms für den Bundeskanzler und die Ampel-Koalition“. Im Ergebnis klaffe nun ein gigantisches 60-Milliarden-Loch im Bundeshaushalt. Man könne jetzt nicht den Bundeshaushalt 2024 so aufstellen, als hätte es dieses Urteil nicht gegeben.

Kanzler Scholz kündigte aber an, dennoch am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 festzuhalten. Die für diesen Donnerstag geplante Sitzung des Haushaltsausschusses bleibe terminiert, der Haushalt werde dann planungsgemäß zur Abstimmung gestellt. In dieser Sitzung nimmt der Ausschuss letzte Änderungen am Etat für 2024 vor. Am Donnerstagnachmittag wird es auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion eine Aktuelle Stunde im Bundestag zu dem Urteil geben.

Wirtschafs- und Sozialexperten sprachen sich für eine Reform der Schuldenbremse aus. Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) erklärte: „Eine Reform der Schuldenbremse mit neuen klar umrissenen Verschuldungsfenstern wäre der bessere Weg als das ständige Austesten der verfassungsrechtlichen Grauzone der Schuldenbremse.“

Stefan Körzell aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärte: „Der Paukenschlag aus Karlsruhe bedeutet vor allem eines: Die Bundesregierung muss die Schuldenbremse wieder aussetzen, denn die Folgen der Energiekrise sind längst nicht ausgestanden.“ Dies forderte auch der Vorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass viele Milliarden für unabdingbare Klimaprojekte und deren sozial gerechte Ausgestaltung fehlen werden“, erklärte sie weiter.

Die Umweltorganisation WWF erklärte, die Modernisierung und der Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft seien eine so massive Aufgabe, dass sie nicht über ein Sondervermögen gestemmt werden könne. Martin Kaiser von Greenpeace beklagte: „Nun rächt sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte.“