Berlin. Wie geht es nach der vom Bundesverfassungsgericht untersagten Abstimmung zum Heizungsgesetz weiter? Die Opposition dringt auf einen neuen Anlauf, der Bundeswirtschaftsminister hält dagegen.

Nach dem vom Verfassungsgericht erzwungenen Aufschub der Bundestagsabstimmung über das Heizungsgesetz wirbt die Union für einen inhaltlichen Neuanlauf - bei der Regierung stößt sie aber auf Ablehnung. „Es gibt jetzt ein neues Fenster für einen breiten parteiübergreifenden Wärme-Konsens von Bund, Ländern und Kommunen“, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Voraussetzung ist ein grundlegend neuer Anlauf in der Sache, nicht nur im Verfahren. Alle sollten jetzt aufeinander zu gehen.“

Die Koalition müsse entscheiden, ob sie „engstirnig den Weg der Polarisierung mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes fortsetzen will oder ob sie eine Dynamik ermöglicht, die gesellschaftliche Akzeptanz sichert“, sagte Jung. Korrekturen wie beim Heizen mit Holz reichten aber nicht, die Koalition müsse „ihre dirigistischen Vorgaben für neue Heizungen in Bestandsbauten ganz streichen“.

Regierung will keine Änderungen mehr

Das Bundesverfassungsgericht hatte die eigentlich für vergangenen Freitag geplante Schlussabstimmung untersagt. Die Chefs der Koalitionsfraktionen beschlossen daraufhin, dass das Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen nun Anfang September verabschiedet werden soll. Inhaltlich wollen sie keine Änderungen mehr zulassen.

Darauf setzt auch der in der Regierung federführende Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): „Die regierungstragenden Fraktionen haben entschieden, das Gebäudeenergiegesetz so, wie es geeint ist, Anfang September für die zweite und dritte Lesung aufzusetzen“, sagte er der „Rhein-Neckar-Zeitung“. „Die Abgeordneten der Opposition erhalten so mehr Beratungszeit. Das ist in Ordnung so.“

Erst einmal nur Neubaugebiete betroffen

Nach dem Gesetz sollen künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen sollen aber von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein - auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die Kosten des Umstiegs sollen mit bis zu 70 Prozent aus Steuermitteln gefördert werden - ein genaueres Konzept gibt es aber noch nicht.

Verfassungsgerichtspräsident: Eigentum ist „wichtiges Recht“

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, wies indes auf die Achtung des Eigentumsrechts hin. „Das Eigentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht, das die Menschen auch wirtschaftlich in die Lage versetzen soll, ein selbstbestimmtes, ein freies Leben zu führen“, sagte Harbarth dem „Handelsblatt“.

Selbst wenn es einen gesellschaftlichen Wandel gäbe, könne man das Eigentumsgrundrecht nicht aus den Angeln heben. Es müsse in Ausgleich mit anderen privaten und öffentlichen Belangen gebracht werden.

Zu Vorwürfen wegen einer indirekten Enteignung durch das Heizungsgesetz mit dem Verbot für Öl- und Gasheizungen sagte Harbarth: „Wir werden einige dieser Fälle voraussichtlich noch auf den Tisch bekommen. Deshalb nur allgemein: Nicht jede Beschränkung von Eigentümerbefugnissen ist eine Enteignung.“ Eine Enteignung würde das Entziehung von Eigentum voraussetzen.