Karlsruhe. In ersten Bundesländern arbeiten Ermittler schon damit, weitere könnten folgen: eine Software, die große Datenmengen durchforstet und Querverbindungen zwischen Personen herstellt. Nun ist das Verfassungsgericht gefragt.

Das Bundesverfassungsgericht steht vor einem wichtigen Urteil zu neuartigen Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei mit einer speziellen Analyse-Software. Das Computersystem, das große Datenmengen durchforstet, um Strukturen und Netzwerke von Verdächtigen zu identifizieren, ist schon in ersten Bundesländern im Einsatz - und andere könnten bald folgen.

Die Klägerinnen und Kläger warnten in der Verhandlung in Karlsruhe davor, dass auf diese Weise auch unbescholtene Menschen ins Visier geraten. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hingegen warb für die Technik: Die Sicherheitsorgane müssten mit der Digitalisierung Schritt halten.

Hessen nutzt Software schon seit fünf Jahren

Hessen ist Vorreiter und arbeitet schon seit 2017 mit der Plattform Hessendata. Beuth sagte, die Software habe einen immensen Mehrwert für die polizeiliche Analyse. Ein vollständiges Bild ergebe sich erst, wenn man alle Puzzleteile zusammenbringe. Händisch werde das bei den riesigen Datenmengen kaum gelingen. Und gerade bei der Abwehr terroristischer Gefahren sei Zeit ein entscheidender Faktor.

Ein Ministeriumsmitarbeiter schilderte, wie die Methode erst kürzlich bei der großen Razzia gegen sogenannte Reichsbürger eine Festnahme ermöglicht habe: Dank Hessendata sei aufgefallen, dass eine Nummer aus einer Telefonüberwachung in Bayern einmal bei einem Verkehrsunfall angegeben wurde. So hätten Aufenthaltsort und Personalien eines Beschuldigten festgestellt werden können.

Gesellschaft für Freiheitsrechte ist besorgt

Ausgewertet werden zunächst einmal nur Daten aus Polizeibeständen. Dort sind allerdings auch Opfer und Zeugen erfasst - oder jemand, der einmal einen Kratzer am Auto zur Anzeige gebracht hat. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Überprüfung in Karlsruhe angestoßen hat, sieht die Gefahr, dass auch externe Daten in die Analyse einfließen, etwa aus sozialen Netzwerken. Das System lade geradezu dazu ein, immer mehr Informationen einzuspeisen.

Beuth versicherte in der Verhandlung, es gebe keine Anbindung ans Internet und auch keinen automatisierten Zugriff auf Daten aus sozialen Netzwerken. Vor Beginn hatte der Minister Journalisten gesagt, unter bestimmten Voraussetzungen könnten auch Daten von außen dazugespielt werden. Das sei aber die Ausnahme und nicht die Regel.

Datenschützer: Zu viele Nutzungsberechtigte

Datenschützer haben noch aus anderen Gründen Bauchschmerzen. In Hessen arbeiten mehr als 2000 Polizistinnen und Polizisten mit dem System - auch wenn sie jeweils nur für ihren Zuständigkeitsbereich freigeschaltet sind. Das seien zu viele Berechtigte, kritisierte der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel. Sein Kollege auf Bundesebene, Ulrich Kelber, gab zu bedenken, dass die aktuelle Nutzung erst der Anfang sei. Schon in naher Zukunft würden sehr viel mehr Stellen auf sehr viel mehr Daten zugreifen können.

Außer in Hessen ist das System heute schon in Nordrhein-Westfalen im Einsatz („DAR“), jeweils mit dem Programm Gotham des US-Unternehmens Palantir. In Bayern läuft gerade die Einführung einer ähnlichen Plattform („Verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem“, VeRA). Der Vertrag ist so ausgestaltet, dass andere Länder und der Bund dieses System ohne zusätzliche Vergabeverfahren übernehmen können.

Klägerin: Wann darf die Polizei das?

Bevor es dazu kommt, will die GFF erreichen, dass Karlsruhe für die Nutzung der Technik strenge Vorgaben macht. Verfahrenskoordinatorin Sarah Lincoln sagte: „Es geht uns vor allem um die Eingriffsschwellen - also wann darf die Polizei das.“ Momentan passiere die Analyse lange im Vorfeld einer konkreten Gefahr. Das gehe zu weit.

Die beiden Verfassungsbeschwerden, die der Erste Senat nun prüft, richten sich gegen die Regelung in Hessen und einen ähnlichen Passus in Hamburg, wo es bisher nur die gesetzliche Grundlage gibt. Dabei geht es ausschließlich um die Nutzung der Software, um Straftaten vorzubeugen - also noch bevor überhaupt etwas passiert ist. Das Urteil wird erfahrungsgemäß frühestens in einigen Monaten verkündet.

Als Kläger treten Journalisten, Anwältinnen und Aktivisten auf. Die Hamburger Strafverteidigerin Britta Eder sagte, sie sehe in der Software eine Gefahr für ihre Mandantschaft. Wer zu ihr Kontakt aufnehme, müsse befürchten, mit Menschen aus kriminellen Milieus in Verbindung gebracht zu werden. Die GFF hatte wegen der NRW-Software im Oktober noch eine dritte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Darüber wird jetzt aber nicht verhandelt.