Berlin. Ein Flug von Verteidigungsministerin Lambrecht mit ihrem Sohn in einem Regierungshubschrauber geht in die nächste juristische Runde.

Die Affäre um einen Mitflug des Sohnes von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht in einem Regierungshubschrauber hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) erreicht.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin liegt die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. August in Münster vor.

Das Gericht hatte Ende August entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Das Verteidigungsministerium in Berlin hatte bereits angekündigt, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen.

Sohn veröffentlichte Fotos vom Flug auf Instagram

Mitte April hatte Lambrecht bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Am nächsten Tag und nach einer Hotelübernachtung ging es mit Auto und Personenschützern auf die nahe Insel Sylt. Die Ministerin hatte nach Angaben ihres Ministeriums den Mitflug ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen. Öffentlich geworden war der Flug, weil Lambrechts Sohn Fotos vom Flug auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte.

Der Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.

Lambrecht lehnte das mit der Begründung ab, das betreffe sie als Privatperson. Daraufhin stellte der Journalist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln.

Zur Frage der Hotelbuchung gab das Gericht der Politikerin Recht. Das sei ihre Privatsache. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Da die Anreise mit dem Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr.