Berlin. Noch gibt es keine Gesetzesgrundlage für eine Maskenpflicht an Schulen im Corona-Herbst. Und auch die Bildungsministerin rät davon ab.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat die Bundesländer dazu aufgerufen, von Maskenpflichten in Schulen zunächst keinen Gebrauch zu machen. «Die Schülerinnen und Schüler brauchen im neuen Schuljahr so viel Normalität wie möglich», sagte die FDP-Politikerin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Masken seien im neuen Infektionsschutzgesetz in Schulen erst ab der fünften Klasse und nur als letztes Mittel vorgesehen, wenn sonst der Präsenzunterricht gefährdet wäre.

«Das ist ein hartes Kriterium. Meine Erwartung ist, dass die Länder bei der derzeitigen Corona-Lage keinen Gebrauch davon machen», fügte sie hinzu. «Die Lage würde sich nur im Falle einer neuen Virusvariante ändern, die deutlich ansteckender und gefährlicher ist.»

Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz ab. Sie sind Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen in den Ländern und nennen mögliche Instrumente. An Schulen sollen die Länder Maskenpflichten vorschreiben dürfen, aber erst ab der fünften Klasse und nur soweit dies «zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist».