Berlin. Pflegeheimbewohner zählen bei Corona zu den Hochrisikogruppen. Trotzdem gibt es laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach nicht in allen Heimen eine Maskenpflicht. Er will, dass sich das ändert.

Ohne eine schnelle Einführung schärferer Corona-Auflagen in Pflegeheimen drohen nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach viele Infektionen bei den gefährdeten, hochbetagten Menschen.

Lauterbach rief die Träger von Pflegeeinrichtungen deshalb am Mittwoch in Berlin dazu auf, Maskentragen und Tests für Besucherinnen und Besucher vorzuschreiben. «Ich appelliere hier an die Einrichtungsträger, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen», sagte der SPD-Politiker nach Beratungen mit Heimträgern in Berlin.

Bei den Masken sollten es möglichst FFP2-Masken sein, die getragen werden sollten, sagte Lauterbach. Alle Besucherinnen und Besucher sollten zudem getestet sein, forderte der Minister. Zugleich solle stärker darauf gedrungen werden, dass die Pflegebedürftigen sich eine vierte Impfung spritzen lassen.

Derzeit hätten nur 30 Prozent der Pflegebedürftigen eine solche zweite Auffrischimpfung, die das Sterblichkeitsrisiko deutlich senke, sagte Lauterbach. Es wäre fahrlässig, mit der vierten Impfung auf erwartete Impfstoffe im Herbst zu warten, die an die Omikron-Variante angepasst seien - zumindest bei Hochrisikogruppen.

Für den Fall eines Ausbleibens der Maßnahmen rechnet Lauterbach mit zahlreichen Infektionen unter den Heimbewohnerinnen und -bewohnern. «Sonst haben wir erhebliche Ausbrüche zu erwarten», sagte er.

Neue Regelungen für den Herbst

Lauterbach räumte ein, es sei derzeit nicht möglich, dass der Bund Masken und Tests für Heime vorschreiben. Dies sei im Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen. Doch werde ein neues Infektionsschutzgesetz für den Herbst vorbereitet. In Pflegeeinrichtungen sei aber schon heute eine Lage eingetreten, in der Schutzmaßnahmen sehr sinnvoll seien. Für die Besucherinnen und Besucher seien Maskentragen und Tests dann nicht mehr freiwillig, wenn die Heime entsprechend von ihrem Hausrecht Gebrauch machten.

Heute sei es tatsächlich so, dass die Maskenpflicht nicht in allen Pflegeeinrichtungen durchgesetzt werde und auch nicht in allen getestet werde, sagte Lauterbach. «Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt.»

Der Minister kündigte gesetzliche Regelungen zum Corona-Schutz in der Pflege für den Herbst an. Vorgesehen ist unter anderem, dass es in jeder Einrichtung Beauftragte für Hygieneregeln mit Tests und Masken sowie für den Fortgang von Impfungen geben soll. Zudem sollen Medikamente häufiger eingesetzt werden, die Corona-Verläufe bei Infizierten mildern. Vorstellbar dafür seien zum Beispiel auch Telefon-Hotlines für Pflegeeinrichtungen, erläuterte Lauterbach.

Maria Loheide vom Vorstand der Diakonie forderte von der Politik zusätzliche Unterstützung, wenn zu den bisherigen Aufgaben in den Heimen zusätzlich auch noch jemand fürs Impfen und jemand für das Hygienemanagement zuständig sein solle.

Gratis-Tests für Angehörige

Kostenlose Corona-Schnelltests soll es künftig weiterhin auch für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung sowie deren Betreuer geben. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch mit. «Damit erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, behalten aber das Kriterium dafür bei: Wir schützen Risikogruppen durch kostenlose Bürgertests», sagte der SPD-Politiker.

Die neue Corona-Testverordnung, die kostenlose Tests deutlich einschränkt, wurde am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht und zuvor nach Angaben des Ministeriums noch um die oben genannten Punkte ergänzt. Sie tritt «am Tag nach der Verkündung», also am Donnerstag, in Kraft. Ein Ministeriumssprecher hatte das Datum des Inkrafttretens, 30. Juni, zuvor auch noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Unter anderem wegen der enorm hohen Kosten gibt es Gratis-Schnelltests künftig nur noch für bestimmte Risikogruppen und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Für andere werden drei Euro Zuzahlung fällig.