Hamburg. Sie reiste 2015 als junge Mutter mit ihren drei Kindern ins IS-Gebiet und ließ dort versklavte Jesidinnen für sich putzen: Nun ist ein Urteil gegen die Witwe des IS-Terroristen Denis Cuspert gefallen.

Im Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen ist die Angeklagte Omaima A. am Donnerstag in Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Der Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht war überzeugt, dass die Witwe des IS-Terroristen und Berliner Gangsterrappers Denis Cuspert ("Deso Dogg") als Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem Völkerstrafgesetzbuch leistete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einbezogen in die Gesamtfreiheitsstrafe wurde eine bereits rechtskräftige Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland zu dreieinhalb Jahren vom Oktober 2020. Nach einer Verständigung auf einen Strafrahmen hatte die 37 Jahre alte, inzwischen vierfache Mutter zu Beginn des zweiten Prozesses eingeräumt, dass sie 2016 ihre Wohnung in der syrischen Stadt Rakka von versklavten Jesidinnen einer Freundin reinigen ließ.

"Mit Ihnen ist es nicht ganz leicht", sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner in der Urteilsbegründung. Einerseits habe die Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Andererseits habe sie bei ihren Aussagen viele Dinge relativiert, verharmlost und anderen die Schuld gegeben. Es sei nun Zeit, Verantwortung zu übernehmen - für die Taten und die eigenen Kinder, appellierte Taeubner in Richtung Angeklagte. Sie habe sich fälschlicherweise als Opfer dargestellt. "Sie müssen jetzt mal das Leid der wahren Opfer wahrnehmen."

Die heute 37-Jährige mit den langen dunklen Haaren saß während der Urteilsverkündung mit dem Rücken zu den Zuhörern. Die in Hamburg geborene Deutsch-Tunesierin war Anfang 2015 mit drei kleinen Kindern ihrem damaligen Mann nach Syrien gefolgt. Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert. Der Rapper hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet. Anfang September 2016 war Omaima A. kurz vor der Geburt ihres vierten Kindes über die Türkei nach Deutschland zurückgeflogen.

Die Angeklagte distanzierte sich vom IS und bedauerte ihr "Fehlverhalten". Sie hatte die beiden Jesidinnen, von denen eine als Nebenklägerin zugelassen wurde und auch die Urteilsverkündung verfolgte, um Entschuldigung gebeten. Die Vorsitzende Richterin betonte, die Angeklagte bemühe sich wirklich, die Vergangenheit aufzuarbeiten.

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