Erfurt. Mit einer neuen Verordnung geht Thüringen den nächsten Schritt zur Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen. Sie eröffnet auch neue Perspektiven für die Kinderbetreuung.

In Thüringen sollen ab Mittwoch Demonstrationen wieder ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl möglich sein. Das sieht eine Verordnung vor, auf die sich das Kabinett geeinigt hat, wie das Landesgesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt erklärte.

Bislang sind wegen der Corona-Pandemie Versammlungen unter freiem Himmel nur mit maximal 50 Teilnehmern erlaubt. In geschlossenen Räumen ist die Zahl auf 30 begrenzt. Weiterhin sollen aber strenge Infektionsschutzregeln gelten. Die Verordnung soll am Mittwoch in Kraft treten.

In den vergangenen Tagen hatte es immer wieder Demonstrationen gegen die Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus gegeben, bei denen deutlich mehr Menschen als erlaubt beteiligt waren. Für Schlagzeilen hatte dabei Thüringens FDP-Chef Thomas Kemmerich gesorgt, der an einer solchen Demonstration in Gera teilnahm und seitdem in der Kritik steht.

Mit der neuen Verordnung lockert die Landesregierung zahlreiche Verbote und Beschränkungen der vergangenen Wochen. Sie sieht unter anderem vor, dass ab Freitag Restaurants und Kneipen wieder öffnen dürfen. Zudem sollen die Kommunen selbst entscheiden, ob sie ab 18. Mai die Notbetreuung in den Kindergärten beenden und wieder zu einem eingeschränkten Regelbetrieb übergehen. Bis spätestens 15. Juni aber sollen alle Thüringer Kindergärten einen solchen Regelbetrieb starten.

"Ich wünsche mir nichts so sehr, als dass ich alle Schulen und Kindergärten in Thüringen öffnen könnte", sagte Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke). Zuständig seien bei den Kindergärten aber die Kommunen.

Holter gab auch bekannt, dass man von den bisher vorgesehenen Einschränkungen bei der Gruppengröße in Kitas und in Schulen abrücke. "Es geht jetzt nicht mehr darum, wie viele Kinder in einer Lerngruppe sind", sagte Holter. In größeren Klassenräumen könnten sich mehr als die bisher vorgesehenen zehn Kinder und Jugendlichen aufhalten. Auch in Kindergärten soll sich die Gruppengröße unter anderem an den räumlichen Bedingungen ausrichten.

In Landkreisen, wo bestimmte Infektionszahlen überschritten werden, können möglicherweise wieder strengere Regeln eingeführt werden.

Auch sollen weiterhin Kontaktbeschränkungen gelten. Konnten die Mitglieder eines Haushaltes sich bislang nur mit einer weiteren Person treffen, sollen künftig Treffen von allen Mitgliedern zweier Haushalte möglich sein.