Bautzen. Ein Staat lässt sich auch daran messen, wie er mit seinen Minderheiten umgeht. Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit aller Menschen. Minderheiten tauchen aber nicht explizit auf.

Der Minderheitenrat in Deutschland hält eine Änderung des Grundgesetzes in eigener Sache für erforderlich. Artikel 3 des Grundgesetzes soll demnach mit einer Klausel erweitert werden, in der der Schutz der nationalen Minderheiten in Deutschland explizit formuliert wird.

"Die Zeit ist reif dafür. Leider hat ein von Schleswig-Holstein eingebrachter Entschließungsantrag im Bundesrat bisher keine Mehrheit gefunden", sagte der Vorsitzende des Minderheitenrates, Dawid Statnik, der Deutschen Presse-Agentur.

Der 36-Jährige ist Chef des Bundes Lausitzer Sorben (Domowina) und hat 2020 den Vorsitz im Minderheitenrat der vier nationalen Minderheiten Deutschlands inne. Die Klausel, um die das Grundgesetz nach dem Willen des Rates erweitert werden soll, lautet: "Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates in Deutschland anerkannt sind."

Generell sieht Statnik Deutschland beim Umgang mit seinen Minderheiten auf einem guten Weg. "Wir haben einen rechtlichen Rahmen, der vieles ermöglicht, und es gibt eine finanzielle Grundlage. Das gibt es in anderen Ländern so nicht", sagte er. Die politische Partizipation der Minderheiten sei aber in Deutschland ein Thema. In osteuropäischen Ländern gebe es Obmänner oder von Minderheiten gewählte Vertreter in den Parlamenten.

Ein zweites großes Vorhaben des Rates ist eine Wanderausstellung zu den einheimischen Minderheiten Deutschlands. Neben den Dänen in Südschleswig sind das die Friesen, die deutschen Sinti und Roma und die Lausitzer Sorben. Die Schau wird durch das Bundesinnenministerium gefördert. "Wir hoffen, dass die Ausstellung im kommenden Jahr fertig ist und dann in Deutschland und Europa gezeigt werden kann", sagte Statnik.

Handlungsbedarf seitens des Bundes gebe es zum Beispiel bei der zweisprachigen Ausschilderung auf Autobahnen. Während die betroffenen Bundesländer europäische Vorgaben umgesetzt und ihre Ortsschilder in den zweisprachigen Regionen entsprechend gestaltet hätten, habe der Bund das bislang bei seinen Autobahnen unterlassen.