Berlin. Amri verübte den Anschlag von Berlin, obwohl er den Behörden bekannt war. Eine Übersicht über die Abstimmungsdefizite und Reformpläne.

Der Fall Anis Amri und der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im vergangenen Dezember beschäftigt an diesem Montag wieder die Politik. Ab 8 Uhr tagt der Innenausschuss des Bundestags, später auch der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Dabei geht es um den aktuellen Stand der Ermittlungen.

Im Bundestags-Innenausschuss wird auch NRW-Innenminister Ralf Jäger Fragen beantworten. In der Sondersitzung hinter verschlossenen Türen dürfte es um mögliche Abstimmungsprobleme der Sicherheitsbehörden untereinander und zugleich mit den Ausländerbehörden gehen. Neben Jäger werden unter anderem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und der Berliner Innenminister Andreas Geisel befragt.

Bund und Länder wollen Defizite beheben

Fast anderthalb Jahre lang hielt sich der Tunesier Anis Amri in Deutschland auf. Er nutzte mehr als ein Dutzend gefälschte Identitäten, wurde als Gefährder eingestuft, von der Polizei observiert und sogar kurz in Abschiebehaft genommen. Und doch konnte er den schwersten islamistischen Terroranschlag in Deutschland verüben. Wie war das möglich? Um solche Taten künftig besser verhindern zu können, wollen Behörden in Bund und Ländern Defizite beheben. Die Kernpunkte:

Bestehende Gesetze nicht angewendet: Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) vertrat die Ansicht, im Fall Amri habe das Bundesland alle juristischen Mittel ausgeschöpft. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) widersprach: Man hätte Amri durchaus in Abschiebehaft nehmen können. Eine rechtliche Grundlage bietet etwa Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes. Er erlaubt eine Abschiebung „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“. Laut Jäger ist der Paragraf aber noch nie angewendet worden.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) wurde im Innenausschuss des Landes zum Fall Amri befragt.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) wurde im Innenausschuss des Landes zum Fall Amri befragt. © dpa | Federico Gambarini

Keine einheitliche Überwachung: Die Länder überwachen Gefährder offenbar nicht nach einheitlichen Regeln. In einem „Spiegel“-Interview kritisierte Innenminister de Maizière, manchmal werde ein Gefährder in einem Bundesland rund um die Uhr observiert, während in einem anderen nur sein Telefon überwacht werde.

Mangelhafte Abstimmung der Behörden: Vertreter von 40 Behörden, darunter das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste, treffen sich regelmäßig im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum. Sie diskutieren sowohl allgemein über die Sicherheitslage als auch konkret über verdächtige Personen. Auch über Anis Amri wurde mehrfach geredet. Kritiker vermuten, dass es gravierende Abstimmungsprobleme zwischen den Sicherheits- und den Ausländerbehörden gegeben hat. Die Opposition im Landtag von NRW monierte zudem, dass die Ermittlungen gegen Amri nicht bei einer Staatsanwaltschaft gebündelt worden waren.

Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten unklar: Eine interne Ermittlergruppe des Bundestags untersucht derzeit, ob der Informationsfluss zwischen den Geheimdiensten – dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) – und den anderen Behörden im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum funktionierte. Auch die Zusammenarbeit des BfV mit den Verfassungsschutzämtern der Länder und der Polizei werden die Ermittler näher beleuchten.

Abschiebungen sind Ländersache: Abschiebungen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Die Kommunikation mit den Herkunftsstaaten übernehmen deshalb oft kommunale Einrichtungen – nicht gerade ein Vorteil auf internationaler Ebene. Im Fall Amri hatten die Ausländerbehörde Kleve und die Zentrale Ausländerbehörde Köln die tunesischen Behörden kontaktiert. Auf das Angebot des Bundesinnenministeriums, sie nötigenfalls zu unterstützen, gingen die Behörden in NRW nicht ein. Bund und Länder wollen deshalb in Zukunft wesentlich enger bei Abschiebungen zusammenarbeiten und Kompetenzen auf die Bundesebene übertragen. Die Bundesregierung plant mehrere „Ausreisezentren“, in denen sich Ausreisepflichtige kurz vor ihrer Abschiebung aufhalten müssen.

Unkooperative ausländische Behörden: Schon im Dezember 2015, ein Jahr vor dem Anschlag, vermutet das Bundeskriminalamt in der noch unbekannten Person den Tunesier Anis Amri. Im Februar 2016 fragt das BKA in Tunis – vergeblich – nach Angaben zu seiner Person. Weil Amris Unterlagen fehlen, ist seine Abschiebung im August 2016 nicht möglich. Laut tunesischem Generalkonsulat sind die Fingerabdrücke noch im Oktober unbekannt. Vier Tage danach erfährt das BKA: Tunesien weiß, dass es sich um Anis Amri handelt. Erneut beantragt die Ausländerbehörde Köln die Unterlagen. Die treffen schließlich auch ein – zwei Tage nach dem Anschlag. (dpa)