Berlin. . Steuern runter für Kantinen in Schulen, Qualität des Essens dadurch rauf: Das ist der Plan von Ernährungsminister Christian Schmidt.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) will Essen in Schulen und Kitas steuerlich begünstigen, um die Qualität der Ernährung zu verbessern. „Mein Ziel ist in der nächsten Legislaturperiode der verringerte Mehrwertsteuersatz für Schulessen – am besten sogar eine Mehrwertsteuerbefreiung“, sagte Schmidt unserer Redaktion. Bundesweit bekommen täglich rund fünf Millionen Kinder in Schulen und Kindertagesstätten ihr Mittagessen. Tendenz steigend.

Zudem soll die Ernährung der Deutschen als Schwerpunktthema des Ministeriums weiter ausgebaut werden. 2017 will das Ministerium ein Bundeszentrum gründen, das sich ausschließlich mit Ernährungsfragen beschäftigt. „Für die Arbeit des Bundeszentrums für Ernährung stehen mehr als 20 Millionen Euro jährlich zur Verfügung“, sagte Schmidt. Das sei ihm eine gesunde Ernährung wert. „Hier müssen wir noch besser werden.“

Ein Drittel des Schulessens entspricht nicht dem Standard

Schmidt kritisierte, dass nicht alle Schüler, die in Ganztagsschulen auf ein Mittagessen angewiesen sind, eine reichhaltige Auswahl haben. „Etwa ein Drittel der Schulverpflegung entspricht nicht dem Standard, den wir uns vorstellen“, sagte der CSU-Politiker. Manchmal gebe es zu wenig Abwechslung bei den Gerichten. In anderen Fällen werde das Essen über Stunden transportiert, wodurch es zu Nährwertverlusten komme.

Damit Kinder bundesweit verlässlich mit qualitativ gutem Essen versorgt werden, will Schmidt künftig einen „Schulessen-TÜV“ für Caterer einführen. „Mein Ziel ist es, dass wir überall in Deutschland die Qualitätsstandards für Kitas und Schulen verpflichtend bei Ausschreibungen von Verpflegungsleistungen zugrunde legen.“

Qualitätszentrum entwickelt Kriterien

Die Kriterien sollen vom neuen Nationalen Qualitätszentrum (NQZ) entwickelt werden, das vom Ministerium mit einer Million Euro finanziert wird. Eltern und Schüler sollen an dem Siegel erkennen, dass die Essensstandards, wie sie von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung definiert sind, eingehalten werden. Dazu gehörten verpflichtende Angaben zu Kalorien, Nährwerten und Herkunft der Grundstoffe, konkretisiert Schmidt.