Berlin. Bei der Erbschaftsteuer hat sich die große Koalition auf Änderungen geeinigt. Für Familienunternehmen ändert sich dadurch einiges.

Während des ganzen Wochenendes hatten die Beamten der bayerischen Landesregierung und der Bundesregierung über den Formulierungen des Gesetzestextes gebrütet. Selbst am Montagmorgen wurden noch Details in den Spitzen der großen Koalition abgestimmt. Um 9.58 Uhr dann ließ Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den zweiseitigen Kompromiss veröffentlichen: Nach anderthalbjähriger Debatte hat sich die große Koalition über die Reform der Erbschaftsteuer für Firmen geeinigt.

Am Schluss zogen sich die Verhandlungen in die Länge, weil die CSU einen mit CDU und SPD bereits ausgehandelten Konsens noch einmal in Frage stellte. Besonders für zwei Gruppen von Firmenerben wollte CSU-Chef Horst Seehofer zusätzliche Verbesserungen herausholen: kleine Handwerksbetriebe und größere Familienunternehmen.

Die Details sind kompliziert

Die Details, an denen herumgeschraubt wurde, sind kompliziert. So ging es um Grenzwerte, bis zu denen ein Firmenerbe von der Steuer befreit wird, oder darum, wann sein Privatvermögen herangezogen wird, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen Für jeden einzelnen Betrieb und die dahinter stehende Familie sind das wichtige Punkte. Entsprechend emotional wurde die Debatte in den vergangenen Monaten geführt.

Während sich die Koalitionäre gestern für ihren Kompromiss gegenseitig lobten, gab es in der Wirtschaft gemischte Gefühle. „Bei nicht wenigen großen Unternehmen droht eine so starke Erhöhung, dass dies die Tendenz und Überlegungen der Familienunternehmen zu Abwanderung und zu Verkauf befördern wird“, klagte etwa der Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer. Man wolle weitere Nachbesserungen durchsetzen.

Erbschaftsteuer bringt mehr als sechs Milliarden Euro

Die Änderungen am Gesetz waren notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Teile der Erbschaftsteuer im Dezember 2014 als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Richter hielten die Bevorzugung betrieblichen Vermögens bei der Erbschaftsteuer zum Teil für „unverhältnismäßig“. Sie setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum Ende dieses Monats. Deshalb muss der Bundestag das Gesetz noch diese Woche im Eilverfahren verabschieden. Der Bundesrat könnte dann am 8. Juli grünes Licht geben – die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen nämlich den Ländern zu: jährlich sind es knapp sechs Milliarden Euro. Das ist zwar nur ein Prozent des gesamten Steueraufkommens von Bund und Ländern, aber darauf verzichten mag keiner. Durch die Reform werden es nun etwa 235 Millionen Euro mehr pro Jahr.

Ein Grundsatz soll auch künftig bei der Besteuerung von Firmenerben gelten: Wer Arbeitsplätze erhält und sie für eine bestimmte Zeit fortführt, kann steuerlich begünstigt werden. Dies hatten die Verfassungsrichter nicht beanstandet, sie hielten die Ausnahmen nur für zu weitreichend. Bisher waren etwa Betriebe von der Steuer befreit, wenn sie 20 Mitarbeiter hatten; der Erbe musste auch nicht nachweisen, ob er die Stellen alle erhält. Künftig liegt die Grenze bei fünf Mitarbeitern. Schäuble hatte in seinem ursprünglichen Gesetzentwurf drei Mitarbeiter vorgesehen. Für Handwerker und kleine Betriebe hat CSU-Chef Seehofer also eine kleine Verbesserung herausgeholt.

Ab 90 Millionen Euro hört Steuerverschonung auf

Größere Firmen sollen nur dann noch ganz oder teilweise von der Steuer verschont werden, wenn sie beweisen, dass sie die Zahl der Stellen fünf beziehungsweise sieben Jahre erhalten. Die Hürden dafür wurden auf Verlangen des Verfassungsgerichts angehoben. Vor allem wird künftig geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ können sie sich mit einer geringeren Steuerverschonung begnügen. Definitiv nicht verschont werden Firmenerben, auf die Betriebsvermögen im Wert von mehr als 90 Millionen Euro übergeht.

Diese Grenzen waren ein Knackpunkt in den Verhandlungen, die SPD setzte durch, dass die Obergrenze nun etwas geringer liegt. Aber: In diese Situation werden ohnehin nur wenige Erben kommen, sie trifft wohl nur bei etwa ein Prozent der Unternehmen zu. Wirtschaftsverbände nennen die Zahl von 10.000 Familienbetrieben. Eine weitere Verbesserung für Firmenerben, die die CSU am Ende erreichte, betrifft die Investitionen: Hat ein Erblasser Barmittel für Investitionen zurückgelegt, können diese in den zwei Jahren nach seinem Tod steuerlich begünstigt werden.

Vergleichsweise harmlose Reaktion der Wirtschaft

Gegenüber den drastischen Warnungen der vergangenen Monate, wonach die von Schäuble ursprünglich geplante Reform wahlweise den deutschen Mittelstand zerstören würde oder zahlreiche Firmen an ausländische Finanzinvestoren verkauft werden müssten, fielen die Reaktionen aus der Wirtschaft gestern harmlos aus. Der Industrieverband BDI sprach vom „kleinsten gemeinsamen Nenner“, mit dem die Unternehmen „nicht glücklich“ seien. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hob die zu erwartenden Steuerbelastungen der Firmen hervor.

Auch CSU-Chef Seehofer kündigte an, das Thema Erbschaftsteuer auf der Agenda zu halten. Er sei nur „für den Augenblick“ zufrieden. Ziel sei „eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, weil uns viele Elemente eigentlich nicht hinreichend gefallen, die da in Berlin zusammen entschieden wurden.“

Wie lange die Reform Bestand hat, weiß niemand. Die Erbschaftsteuer könnte schon bald wieder vor dem Verfassungsgericht landen – glaubt der Ökonom Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung: „Wir sehen uns wieder in Karlsruhe.“ Mit der als „minimalinvasiv“ angekündigten Reform habe sich die Koalition im Geflecht der widerstreitenden Ziele verheddert. Ökonomen und die FDP schlagen deshalb vor: Ein niedriger Steuersatz und keine Ausnahmen mehr.