Karlsruhe . Ein Karlsruher Anwalt fühlte sich von Joachim Herrmann beleidigt und polterte zurück. Rechtlich in Ordnung, urteilte nun ein Gericht.

Darf Bayern Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schwarze Menschen „wunderbare Neger“ nennen – und dürfen Menschen, die sich davon beleidigt fühlen, zum Gegenschlag ausholen? Ja, hat das Amtsgericht Karlsruhe nun geurteilt. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Demnach hatte der Karlsruher Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah das Recht, den CSU-Mann „ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ zu nennen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Äußerung Herrmanns im Zusammenhang mit der Flüchtlingslingsdebatte. Bei einem Auftritt in der Fernsehsendung „Hart aber fair“ hatte der CSU-Politiker über den schwarzen Musiker Roberto Blanco gesagt, dieser sei „immer ein wunderbarer Neger“ gewesen. Viele Menschen hatten die Aussage rassistisch und als beleidigend empfunden – darunter Schneider-Addae-Mensah.

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Betreff: „Ihre rassistische Gesinnung“

In einem Brief hatte sich der Jurist daraufhin an den Minister gewandt, laut SZ begann er sein Schreiben mit den Worten: „Hallo, Herr Herrmann, Sie sind ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt!“, Betreff: „Ihre rassistische Gesinnung“.

Herrmann hatte Schneider-Addae-Mensah daraufhin angezeigt. Laut SZ stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beim dortigen Amtsgericht sofort einen Strafbefehlsantrag. Im Prozess nun entschied der Richter entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss demjenigen, der sich beleidigt fühlt, das „Recht zum Gegenschlag“ eingeräumt werden.

Streitigkeiten darüber, wer wen wie beleidigen darf, schaffen es immer wieder bis vor das höchste deutsche Gericht. So gab das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich eine Verfassungsbeschwerde der Ex-Geliebten von Jörg Kachelmann statt. (she)