Berlin. Sigmar Gabriel will die AfD vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Die Grünen bestärken ihn. Gegenwind kommt aus anderen Parteien.

Mit der Forderung nach einer Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz stößt SPD-Chef Sigmar Gabriel auf Widerspruch bei CDU, FDP und der Linken. „Das ist typischer Gabriel-Aktionismus“, sagte Linken-Fraktionsvize Jan Korte am Sonntag der Tageszeitung „Die Welt“. Es wäre „sinnvoller, wenn der Vizekanzler nicht jede Woche eine Forderung der AfD wie beim jüngsten Anti-Asylpaket erfüllen würde“.

Auch der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach lehnte es ab, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Vorgaben zur AfD-Beobachtung zu machen: „Wer zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes wird, entscheidet das BfV in eigener Zuständigkeit“, sagte Bosbach. Zustimmung bekam er vom FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki: Das Amt benötige hierzu „keine Aufforderung von Sigmar Gabriel.“ Man dürfe nicht „den Eindruck erwecken, der Verfassungsschutz könne politisch instrumentalisiert werden“.

Grüne stimmen Gabriel zu

Die Grünen hingegen fordern, der Verfassungsschutz müsse tätig werden. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sagte „Spiegel Online“: „Der Verfassungsschutz sollte prüfen, inwieweit Teile der AfD die Voraussetzung einer Beobachtung erfüllen“. Sie sagte, es sei äußerst fraglich, ob eine Partei, die Flüchtlinge an der Grenze erschießen wolle und Rassentheorien in die Welt posaune, ein Teil unseres demokratischen Systems sein könne und wolle. Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck argumentierte in der „Welt“ ähnlich: „Das sind Feinde des Rechtsstaates.“

Gabriel hatte zuvor in der „Bild am Sonntag“ gesagt, für ihn gehöre „die AfD in den Verfassungsschutzbericht“. Anlass waren die Äußerungen der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry über einen möglichen Schusswaffengebrauch der Polizei bei illegalen Grenzübertritten. Dem „Mannheimer Morgen“ hatte Petry gesagt, um die Einreise unregistrierter Flüchtlinge zu verhindern, müsse die Polizei „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“.

Petry Aussagen widersprechen Gesetzeslage

Ihre Stellvertreterin Beatrix von Storch legte später auf Facebook nach. „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“, wurde sie in dem sozialen Netzwerk gefragt. Storch antwortete knapp mit „Ja“, ruderte später aber etwas zurück: „Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig.“

Dass Petrys Aussagen nicht der Gesetzeslage entsprechen, machte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) deutlich. Sie wies Petrys Äußerungen als „radikales und menschenverachtendes Gedankengut“ zurück. Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. (rtr/dpa)