Berlin. Bevor Flüchtlinge in Deutschland Leistungen als Asylbewerber empfangen, müssen sie ihr Bargeld abgeben. Die Freibeträge variieren.

Flüchtlinge müssen in Deutschland ihr mitgeführtes Bargeld abgeben. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte am Donnerstag in Berlin, dass Leistungen für Asylbewerber wie Sozialhilfe „nachrangig“ sind. Vor dem Bezug muss also eigenes Vermögen aufgebraucht werden.

In der Praxis wird den Menschen Bargeld bis zu einem bestimmten Freibetrag abgenommen und mit den bezogenen Leistungen, die gerade in der ersten Zeit oft als Sachleistungen erbracht werden, verrechnet. So werden Asylsuchende grundsätzlich an bestimmten Kosten beteiligt, wenn sie Geld haben. Geregelt ist das in Paragraf 7 im Asylbewerberleistungsgesetz.

In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gilt ebenso wie in Hessen ein Freibetrag von 200 Euro pro Person.

Barvermögen und Wertsachen werden sichergestellt

Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor über die Praxis in Bayern und Baden-Württemberg berichtet, wo ankommenden Flüchtlingen Bargeld bis zu einer bestimmten Grenze abgenommen wird. „Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem Blatt. Barvermögen und Wertsachen könnten demnach sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro seien. In Baden-Württemberg werde Geld oberhalb der Grenze von 350 Euro eingezogen.

Die Höhe fällt unterschiedlich aus, weil die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes Ländersache ist. Dieses gilt für Flüchtlinge in der ersten Zeit in Deutschland und sieht Leistungen etwas unterhalb des Hartz-IV-Niveaus vor. Anerkannte und länger in Deutschland lebende Flüchtlinge werden danach wie Hartz-IV-Empfänger behandelt, die ebenfalls eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Leistungen erhalten.

Länder behandeln Flüchtlinge unterschiedlich

Auch wie die Abnahme von Bargeld umgesetzt wird, scheint in den Ländern unterschiedlich zu sein. In Niedersachsen werden die Flüchtlinge zwar befragt, ob und wie viel Bargeld sie bei sich haben. Aber niemand werde durchsucht – „unter anderem, weil es für so eine Maßnahme überhaupt keine Rechtsgrundlage gibt“, teilte das Innenministerium mit.

Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl appellierte an Polizei und Behörden, beim Einsammeln sensibel vorzugehen. Es dürfe dabei auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass Willkür herrsche, sagte die rechtspolitische Referentin Marei Pelzer. Grundsätzlich sei aber zu hinterfragen, ob sich die meist mittellosen Asylbewerber in den Erstaufnahme-Einrichtungen noch autonom bewegen könnten, wenn sie kaum noch Bargeld hätten.

Auch in der Schweiz sind Asylbewerber verpflichtet, bei der Einreise persönliche Vermögenswerte von mehr als 1000 Franken (914 Euro) abzugeben, um sich an den Kosten für ihren Aufenthalt zu beteiligen. Die Dänen haben ähnliche Pläne. (dpa/epd)