Köln. Hooligans und Rechtsextreme planen für Sonntag eine Neuauflage der „Hogesa“-Demo. Die Polizei Köln stellt sich auf Krawalle ein.

Mit einem Großaufgebot will die Polizei an diesem Sonntag Krawalle bei einer Kundgebung von Hooligans und Rechtsextremen in Köln verhindern. Vor fast genau einem Jahr war dort eine Demonstration der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) aus dem Ruder gelaufen. Bei Straßenschlachten mit der Polizei wurden rund 50 Beamte verletzt. Die für Sonntag geplante Kundgebung ist vom selben Veranstalter angemeldet - unter dem Titel „Köln 2.0 – friedlich und gewaltfrei gegen islamistischen Extremismus“. Zahlreiche Gruppen haben Gegenveranstaltungen angekündigt.

1000 Teilnehmer für Hogesa-Demo in Köln angemeldet

Für die Hogesa-Demonstration sind 1000 Teilnehmer angemeldet, die Polizei erwartet nach Angaben eines Sprechers aber deutlich mehr. Polizeipräsident Wolfgang Albers hatte die Veranstaltung zunächst verboten. Das Kölner Verwaltungsgericht und später auch das Oberverwaltungsgericht Münster hoben das Verbot allerdings teilweise wieder auf.

So dürfen die Hooligans zwar nicht durch die Kölner City ziehen, aber eine Kundgebung an einem festen Platz abhalten - in der Nähe der Messe im rechtsrheinischen Deutz. Die Polizei hat gegen knapp 50 Frauen und Männer, die bei der Hogesa-Demo 2014 durch Gewalttaten auffällig geworden waren, sogenannte Bereichsbetretungsverbote ausgesprochen.

Fragen und Antworten zur Hogesa-Demo in Köln

Wie schätzt das Innenministerium die Gefahr durch Hogesa ein?

Ein Sprecher des Innenministeriums bezeichnet Hogesa als „gefährliches Sammelbecken aus Rechtsextremisten, gewaltbereiten Hooligans und kriminellen Schlägern“. Es handele sich um eine „besonders gewaltbereite Bewegung“. „Wir haben im vergangenen Jahr gesehen, mit wem wir es zu tun haben.“

Wie ist die Polizei vorbereitet?

Die Polizei stellt sich auf gewaltbereite Hooligans und Ausschreitungen ein. „Es wird ein schwieriger Einsatz für uns und eine große Herausforderung“, sagt ein Polizeisprecher. „Wir rechnen mit deutlich mehr als 1000 Teilnehmern und sind entsprechend vorbereitet. Wir haben es mit einem Klientel zu tun, das bereits gezeigt hat, wie gewalttätig es ist.“

Welche Lehren hat die Polizei aus 2014 gezogen?

Die Polizei hat dieses Mal schon im Vorfeld gewaltbereite Hooligans ausgesperrt. Sie erteilte 48 sogenannte Bereichsbetretungsverbote. Für die zumeist außerhalb von Köln wohnenden Betroffenen komme das in etwa einem Verbot gleich, das Stadtgebiet zu betreten, erläuterte ein Polizeisprecher. Sie seien schon bei der Hogesa-Veranstaltung vor einem Jahr durch Gewalttaten aufgefallen und dafür bereits verurteilt worden.

Wie viele Teilnehmer von damals wurden verurteilt?

Insgesamt waren nach der Demonstration etwa 330 Strafanzeigen eingegangen. In 193 Fällen konnten die Täter nicht ermittelt werden. Bisher wurden nach Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft 54 Beteiligte zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt - unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Verurteilten hatten zum Beispiel einen Polizeibus umkippt, Flaschen geworfen, Beamte beleidigt oder den Hitlergruß gezeigt. In zwei Fällen verhängte das Kölner Amtsgericht Haftstrafen, dagegen haben die Verurteilten Berufung eingelegt. Zehn Verfahren laufen derzeit noch.

Welche Gegenkundgebungen gibt es?

Antwort: Unter dem Motto „Schützt Flüchtlinge und Menschenwürde“ veranstaltet ein breites Bündnis aus mehr als 50 Gruppen und Vereinen einen „Anti-Hogesa Aktionstag“ mit Kulturprogramm und Kundgebungen. Verschiedene Organisationen wie „Arsch Huh, Zäng ussenander“, „Köln stellt sich quer“ und das Bündnis „Birlikte“ wollen gemeinsam gegen den Aufmarsch von Hooligans und Rechtsextremen protestieren. Sie wollen ein Zeichen für ein demokratisches und tolerantes Miteinander und gegen Fremdenfeindlichkeit setzen.

Was dürfen die Hogesa-Teilnehmer, was dürfen sie nicht?

Die ursprünglich geplante Demonstration unter dem Motto „Köln 2.0 – friedlich und gewaltfrei gegen islamistischen Extremismus“ durch die Innenstadt wurde vom Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers verboten. Das Verwaltungsgericht Köln hob das Verbot teilweise wieder auf: Die Hogesa-Teilnehmer dürfen eine Standkundgebung abhalten. Die Polizei legte dagegen Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Allerdings darf die Kundgebung nun nicht in der Innenstadt stattfinden, sondern rechtsrheinisch an der Messe. Über eine weitere Klage der Anmelder dagegen hatte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstagabend noch nicht entschieden. Für die Teilnehmer gilt außerdem ein Alkohol-, Glas- und Pyrotechnikverbot.

Weshalb dürfen die Hooligans trotz der befürchteten Gewalt überhaupt demonstrieren?

Die Gerichte lehnten ein vollständiges Verbot „wegen des hohen Guts der Versammlungsfreiheit“ ab. Die OVG-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es nach den Ausschreitungen in Köln stationäre Kundgebungen der „Hogesa“ in Hannover und Essen gegeben habe, die weitgehend friedlich verlaufen seien. Die Gewalteskalation in Köln sei während des Demonstrationszugs aufgetreten. Eine ortsgebundene Versammlung dagegen habe einen wesentlich anderen Gefährdungscharakter und könne von Veranstalter und Polizei besser kontrolliert werden. Die Polizei hat laut Gericht die Möglichkeit, durch Auflagen zu verhindern, dass es zu Ausschreitungen kommt.