Telefonate und Internetdaten sollen künftig zehn Wochen, Standortdaten von Handyanrufen maximal vier Wochen gespeichert werden.

Telekommunikationsanbieter müssen zur Aufklärung schwerer Verbrechen künftig Telefon- und Internetdaten zehn Wochen lang speichern. Ein entsprechendes Gesetz zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD am Freitag in Berlin. Die sogenannte Höchstspeicherfrist gilt für die Rufnummer, die Zeit und die Dauer eines Anrufs. Bei der Internetnutzung soll die IP-Adresse festgehalten werden. Standortdaten von Handyanrufen sollen für maximal vier Wochen gespeichert werden. Unmittelbar nach Ablauf der Zeit müssen die Daten gelöscht werden, ansonsten drohen den Providern Geldstrafen.

Als Einschränkungen sieht das Gesetz vor, dass keine Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt werden dürfen. Auch die Inhalte einer Kommunikation und von Internetseiten sowie der E-Mail-Verkehr dürfen nicht gespeichert werden. Die Bundesländer müssen nicht zustimmen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies Kritik an dem Gesetz zurück. Polizei und Justiz erhielten damit zur Aufklärung schwerster Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand. Grüne und Linke warfen der Koalition vor, Millionen Bürger unter Generalverdacht zu stellen.

Vorausgegangen waren der im Frühjahr gefundenen Einigung in der großen Koalition jahrelange Debatten über die Vorratsdatenspeicherung. Die FDP hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.