Berlin. Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeichung beschlossen. Die Kritik daran wird nicht verstummen.

Die neue Vorratsdatenspeicherung kommt. Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet. Telekommunikationsdaten werden künftig für zehn Wochen gespeichert, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Der Protest von Datenschützen und Opposition wird deswegen nicht leiser werden.

Text und Verbindungsdaten in einem Datensatz gespeichert

Bislang hatten Befürworter des Gesetzes immer wieder betont, es ginge dabei nur um das Aufbewahren von Verbindungsdaten. Telekommunikationsunternehmen sollen lediglich Absender, Adressat, Ort, Zeit speichern - keine Inhalte. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ sei dies bei SMS aber gar nicht möglich, ohne auch den Text der Nachricht zu sichern. Verbindungsdaten und Inhalte würden nämlich branchenweit im selben Datensatz abgelegt. Die Zeitung beruft sich dabei auf einen internen Schriftverkehr zwischen Bundesdatenschutzbeauftragtem, Bundesnetzagentur sowie den Anbietern Telekom, Vodafone und Telefónica.

Das dürfte den Gesetzesgegnern nur in die Karten spielen. Unter anderem Wolfgang Kubicki. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende hatte im Gespräch mit der „Welt“ ankündigt, eine persönliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einbringen zu wollen. Der Europäische Gerichtshof habe erklärt, dass es bei Berufsgeheimnisträgern gar nicht zu einer Speicherung kommen dürfe. „Dass diese Regierung das ignoriert, fordert eine Klage geradezu heraus“, sagte Kubicki. Er sei als Anwalt betroffen - und als Abgeordneter, der Immunität genieße.

Datenschützer und Aktivisten protestieren vor dem Bundestag

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren stark umstritten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich lange gegen die Rückkehr zu diesem Ermittlungsinstrument gesperrt und über Monate mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) darum gerungen, bevor er den Entwurf für eine Neuregelung vorlegte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung 2014 gekippt - wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt.

Datenschützer und Aktivisten verschiedener Organisationen wollen am Morgen vor dem Bundestag gegen die Pläne protestieren. Auch Linke und Grüne halten die Datenspeicherung auf Vorrat für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte.