Familienunternehmer verlieren den Glauben an die Wirtschaftskompetenz der Union

Berlin. Nachdem die Krise in der Ukraine und der Finanzpoker um Griechenland die vergangenen Wochen dominiert haben, wendet sich die Große Koalition am Dienstagabend innenpolitischen Streitthemen zu. Bei einem Treffen im Kanzleramt wollten Spitzenvertreter von CDU, CSU und Union etwa das Gesetz zum Mindestlohn, die geplante Mietpreisbremse und den Verlauf der neuen Stromtrassen für die Energiewende beraten.

Kurz vor dem Treffen wurde bekannt, dass die Pläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für eine Reform der Erbschaftssteuer deutlich schärfer ausfallen könnten als von der Wirtschaft erwartet. Nach bisherigem Stand müssten künftig mehr Firmenerben und Unternehmen nachweisen, dass sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer nicht verkraften, um vom Fiskus verschont zu werden. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ soll die Grenze für die vom Bundesverfassungsgericht für Großunternehmen geforderte Bedürfnisprüfung bei 20 Millionen Euro je Erwerb liegen. Zudem soll es sich demzufolge um eine Freigrenze handeln. Was verschärfend hieße, dass die Steuer in voller Höhe fällig würde, wenn es keinen Grund für eine Verschonung gibt – selbst wenn der Betrieb weitergeführt und die Arbeitsplätze erhalten werden.

Auch wolle Schäuble das Privatvermögen der Erben oder Beschenkten in die Bedürfnisprüfung einbeziehen. Allerdings soll die Belastung des Privatvermögens den Angaben zufolge gedeckelt werden, sodass es höchstens halbiert werde. Grundsätzlich solle nur noch „betriebsnotwendiges Betriebsvermögen“ verschont werden – also Maschinen oder Produktionshallen. Dieser Wert solle pauschal um zehn Prozent erhöht werden. Der Rest des geschenkten oder vererbten Unternehmenswerts müsste künftig stets versteuert werden. Im Betrieb steckende Schulden sollen steuermindernd berücksichtigt werden.

Der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI, Markus Kerber, kritisierte: „Die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums verschärfen die Erbschaftssteuer für die Familienunternehmen noch über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus.“ Es sei unverständlich, dass die Eckpunkte für viele Familienunternehmen neue Belastungen androhen. Die Politik beschwöre den Mittelstand gerne als Rückgrat der Wirtschaft und Garant für Arbeitsplätze. „Daran muss sich die Koalition messen lassen. Sie darf den Erhalt von Familienunternehmen nicht unnötig gefährden“, sagte Kerber.

Die Familienunternehmer verlieren nach den Worten von Verbandspräsident Lutz Goebel den Glauben an die Wirtschaftskompetenz der Union: „Herr Schäuble hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts versprochen, minimalinvasiv bei der Erbschaftssteuerreform vorzugehen. Nun rückt er von seinen Vorsätzen ab, holt die Axt raus.“ So soll Privatvermögen in der Bedürfnisprüfung berücksichtigt werden. Das ist allem Anschein nach verfassungswidrig, da es zu unverhältnismäßigen Doppelbelastungen führt. Statt angelsächsischer Kapitalmarktorientierung setzten Familienunternehmer auf langfristiges, verantwortliches Denken: „Die Pläne der Union konterkarieren das komplett.“