Brüssel. Die in Deutschland erhobene Steuer auf Uranium und Plutonium in Atomkraftwerken ist nach europäischem Recht zulässig. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in seinem Gutachten zu einer Klage der Betreiber des Atomkraftwerks Lingen/Ems. Mit der Brennelemente-Steuer aus dem Jahr 2011 verschafft sich der Fiskus zusätzliche Mittel für den Bundeshaushalt. Die Energie-Konzerne bezweifeln, dass die Abgabe rechtmäßig ist. Auch die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH wehren sich gegen die Verpflichtung, pro Gramm Plutonium oder Uran, das sie in ihrem Atommeiler zur Stromerzeugung verwenden, 145 Euro Steuern zu zahlen. Allein für den Juni 2011 errechnete das Unternehmen eine Steuerpflicht von mehr als 154 Millionen Euro für die eingesetzten Brennelemente. Zugleich reichte es beim Finanzgericht Hamburg Klage ein.

In den meisten Fällen folgt das EU-Gericht im Urteil seinem Gutachter. Die Wahrscheinlichkeit ist mithin gestiegen, dass die Kernbrennstoffsteuer nicht an EU-Recht scheitert. Ob sie mit nationalem deutschem Recht vereinbar ist, wird indes erst ein zweites Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht klären, dem das Hamburger Gericht eine weitere Klage der Betreiber zur Prüfung vorgelegt hat.