Wie hell, warm und unfallsicher muss ein Arbeitsplatz sein?

Berlin. Das Bundesarbeitsministerium will den Unternehmen ihr Geschäft erleichtern. Schluss soll sein mit Vorgaben etwa zur Temperatur in Pausenräumen oder zur Höhe von Umkleidekabinen. „Alle diese Regeln werden aufgehoben“, kündigt der zuständige SPD-Minister an, der in Personalunion gleichzeitig Wirtschaftsminister ist. Wir schreiben das Jahr 2003, der Mann heißt Wolfgang Clement. Zwölf Jahre und fünf Amtsinhaber später will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Arbeitsschutz wieder präziser machen – und löst einen Proteststurm bei Wirtschaft und CDU aus.

Ernst-Friedrich Pernack, Referatsleiter im Brandenburger Arbeitsministerium, erläutert, seit der Clement-Novelle dominierten bloße Schutzziele. Danach müssen Arbeitsräume zum Beispiel eine „ausreichende Grundfläche und eine (...) ausreichende lichte Höhe aufweisen“. Doch was ist schon ausreichend? Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer warnt dagegen vor „Absurdistan“. Beispiel Telearbeitsplätze: Kramer sagt, viele arbeiteten zu Hause am Liebsten mit Laptop auf dem Schoß – jetzt sollten Telearbeitsplätze daheim strengen Regeln unterworfen werden. „Kann die Politik wirklich wollen, (...) dass die Arbeitgeber vor Ort kontrollieren, ob der Schreibtisch groß genug ist, um vor der Tastatur des PC ein Auflegen der Handballen zu ermöglichen?“

Beispiel verschließbare Spinde: Dass diese künftig Pflicht sein sollen, kritisierte Unionsfraktionsvize Michael Fuchs in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“. Tatsächlich soll es in der geplanten Verordnung heißen: „Jedem Beschäftigten muss mindestens eine abschließbare Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind.“

Hinter dem Streit steckt wohl auch Misstrauen der Arbeitgeber gegen Regelungen aus dem Hause Nahles, das ja bereits den Mindestlohn ausgetüftelt hat. Kramer wettert mit Verve gegen die Pläne. Nahles entgegnete ihm nun per Brief: „Ich sehe dies als einen Angriff auf meine Person und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ministeriums.“ Nun wies der Arbeitgeberverband BDA wiederum Nahles’ Reaktion zurück. Wie immer die Regelungen ausfallen, die Arbeitsschutzbehörden kommen ohnehin kaum mit den Kontrollen hinterher. Die Zahl der Aufsichtsbeamten sank für den gesamten Bereich binnen zehn Jahren um mehr als 1000 auf 2935 im Jahr 2012. Sie kontrollierten mit rund 100.000 Betrieben noch gut die Hälfte – und kamen mit knapp 420.000 auf weniger als die Hälfte Beanstandungen im Vergleich zu 2002.