EuGH gibt Zentralbank bei der Stabilisierung der Euro-Zone mehr Handlungsspielraum

Brüssel. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Pedro Cruz Villalón, nahm Stellung zum umstrittenen Ankaufsprogramm (OMT genannt), das EZB-Chef Mario Draghi im Sommer 2012 angekündigt hatte. Die Frankfurter Europäische Zentralbank will dabei notfalls in großem Umfang Staatstitel von Ländern erwerben, die sich wegen hoher Zinsen am Markt nicht mehr refinanzieren können. Eine Gruppe von Klägern, darunter CSU-Vize Peter Gauweiler und die Partei Die Linke, hält das für unzulässige Staatsfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht ist ebenfalls skeptisch. Karlsruhe hat die Luxemburger EuGH-Kollegen gebeten zu klären, ob die EZB ihre Befugnisse überschreite

Das OMT-Programm sei eine „unkonventionelle“ Maßnahme und müsse deswegen, falls es zum Einsatz komme, besonders sorgfältig begründet und ausgestaltet werde, erklärt Generalanwalt Cruz Villalón. Die EZB habe detailliert zu erläutern, warum sie zu diesem Mittel greife und wie sie es einsetze. Zudem dürfe ein Aufkauf nicht unmittelbar auf die Ausgabe der Anleihen folgen und so massiv ausfallen, dass der Markt durcheinandergerate und eine normale Preisbildung nicht mehr stattfinde.

Brisant ist die Einschränkung, dass die EZB nicht gleichzeitig einem bedrängten Land durch Anleihekauf beispringen und an dessen Sanierung mitwirken darf. Die EZB bildet zusammen mit der EU-Kommission und dem IWF die sogenannte Troika, die im Auftrag der internationalen Kreditgeber das Reformprogramm eines Krisenlandes beaufsichtigt. Die „Doppelrolle der EZB als Inhaberin eines Darlehensanspruchs aus Staatsanleihen und als Überwacherin und Verhandlungsführerin im Rahmen eines Finanzhilfeprogramms“ sei fragwürdig, erklärt der Generalanwalt. Das Troika-System, ohnehin hoch umstritten, kommt damit zusätzlich unter Druck.

Wenn die Bedingungen eingehalten werden, verstößt das OMT-Programm nach Ansicht Cruz Villalóns indes nicht gegen EU-Recht. Die Einschätzung des Generalanwalts ist zwar noch nicht das endgültige Urteil, bildet aber üblicherweise dessen Grundlage. Sie wird es Draghi leichter machen, womöglich schon kommende Woche den geplanten Großankauf von Anleihen zur Bekämpfung der Deflation zu starten. EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch lobte, das Gutachten habe klargestellt, dass die Zentralbank bei der Gestaltung ihrer Geldpolitik „beträchtlichen Spielraum“ habe und die gerichtliche Kontrolle sich „ein gewisses Maß an Zurückhaltung“ auferlegen müsse.