Bonn/Berlin. In der Debatte über den sogenannten Blasphemieparagrafen spricht sich die Deutsche Bischofskonferenz für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. „Die Vorschrift nimmt einen klugen Ausgleich zwischen hohen Verfassungsgütern wie der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit und der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor“, sagte Sprecher Matthias Kopp am Dienstag in Bonn.

Die Diskussion über den Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches hat vor dem Hintergrund der Anschläge auf die französische Zeitschrift „Charlie Hebdo“ neuen Auftrieb erhalten. Das Satiremagazin war wegen seiner Mohammed-Karikaturen ins Visier der islamistischen Attentäter geraten. Gotteslästerung gilt in Deutschland seit 1871 als Straftatbestand. Seit der Strafrechtsreform von 1969 ist ist die Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nur strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Einige Politiker wie der Grünen-Innenexperte Volker Beck verlangten die Abschaffung der Regelung. „Gläubige brauchen grundsätzlich keinen anderen strafrechtlichen Schutz als andere soziale Gruppen wie beispielsweise Homosexuelle oder Flüchtlinge“, erklärte Beck. Der Paragraf sei ein Fremdkörper in einem freiheitlich-säkularen Wertesystem und in der Rechtspraxis weithin totes Recht. Gläubige würden bereits durch die Strafbarkeit der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Volksverhetzung geschützt.

Die CSU sprach sich dagegen für härtere Strafen bei Blasphemie aus. Das Beschimpfen religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse müsse „selbstverständlich unter Strafe gestellt bleiben“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer (CSU). Eine Streichung des Blasphemieparagrafen stehe nicht zur Debatte. „Eher sollte über die Anhebung des Strafrahmens gesprochen werden“.