Darmstadt. Bezieher von Hartz IV, die im eigenen Haus leben, können darauf hoffen, dass das Sozialamt ausnahmsweise auch ihre Tilgungsraten übernimmt. Voraussetzung sei, dass das Haus lange vor dem Leistungsbezug gekauft wurde und die Finanzierung schon weitgehend abgeschlossen ist, entschied das Hessische Landessozialgericht. Die Revision wurde zugelassen. (Az.: L 6 AS 422/12)