Freizeitkapitäne lehnen Regierungsplan ab, Gebühren für Flüsse und Kanäle zu erheben

Berlin. Die Einführung einer Pkw-Maut für ausländische Autofahrer ist erst der Anfang. Schon laufen die Vorbereitungen für das nächste große Mautprojekt. Künftig sollen auch Berufsschiffer und Freizeitkapitäne zur Kasse gebeten werden. Das bestätigte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Das Abendblatt hatte im November 2014 über die Pläne berichtet. In der Regierungsantwort heißt es, eine entsprechende „Gebührenverordnung“ werde derzeit unter Federführung des Bundesinnenministeriums erarbeitet. Mit welchen Einnahmen gerechnet wird, ließ die Bundesregierung vorerst offen.

Die grüne Verkehrsexpertin Valerie Wilms will sich mit diesen Auskünften nicht zufrieden geben. „Die Sanierung vieler Schleusen und Kanäle ist dringend notwendig, aber in den nächsten Jahren nicht sichergestellt“, sagte Wilms der Zeitung „Die Welt“. Daher verlange sie „Klartext von der Bundesregierung, wie es mit der geplanten Wasserstraßenmaut jetzt weitergehen soll“. Das Parlament wolle endlich wissen, welche Gebühren erhoben werden sollen. Wer Flüsse und Kanäle in Deutschland nutze, solle dafür auch zahlen.

Rund 7500 Kilometer lang ist das Netz von schiffbaren Wasserstraßen. Jedes Jahr investiert das Verkehrsministerium etwa eine Milliarde Euro in Erhalt und Ausbau, hinzu kommen rund 500 Millionen Euro für Löhne und Gehälter in den Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen. Demgegenüber stehen bislang Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 80 Millionen Euro aus der gewerblichen Schifffahrt, unter anderem für die Schleusen am Nord-Ostsee-Kanal (26 Millionen Euro). Die Freizeitschifffahrt dagegen hat bislang nahezu kostenfreie Fahrt auf Flüssen und Kanälen. Lediglich für die Nutzung der Schleusen zahlt der Deutsche Segler-Verband (DSV) für die rund 800.000 Sportbootfahrer in Deutschland eine jährliche Pauschale in Höhe von 75.000 Euro. Eine eher symbolische Summe, angesichts der Kosten von jährlich 65 Millionen Euro, die nach Schätzungen des Ministeriums allein von der Freizeitschifffahrt verursacht werden.

Grundlage für die neuen Mautpläne ist ein Gebührengesetz aus dem Jahr 2014, das den Bund zur Erhebung kostendeckender Gebühren verpflichtet. Im Gespräch sind jährlich zehn Euro pro Bootsmeter. Ausgenommen davon sollen Paddel-, Ruder- und Tretboote sowie kleinere Segelboote ohne Motor sein. Bis Ende 2017 muss die neue Regelung umgesetzt werden. In Frankreich und Belgien werden bereits Mautgebühren für die Freizeitschifffahrt erhoben, in den Niederlanden, Dänemark, Polen, Italien und Spanien dagegen ist der Wassersport kostenfrei.

Schon einmal hatte eine Bundesregierung versucht, die deutschen Sportbootfahrer an den laufenden Kosten für die Wasserstraßen zu beteiligen. Der damalige Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) wollte vor gut zehn Jahren eine Vignette für Freizeitboote einführen, die zwischen 60 und 90 Euro kosten sollte. So sollten 7,5 Millionen Euro zusätzlich in den Bundeshaushalt fließen. Die Pläne scheiterten am Protest der Sportbootfahrer. Und auch jetzt formiert sich Widerstand.

DSV-Generalsekretär Gerhard Philipp Süß lehnt die Maut ab. „Dann müssten ja auch die Radfahrer für die Radwege zahlen“, sagte Süß der „Welt“. Infrastruktur sei eine staatliche Aufgabe und müsse aus Steuermitteln finanziert werden. In einer Stellungnahme zu den Mautplänen schreibt Süß, der Bund vollziehe „einen grundlegenden Paradigmenwechsel bei der Wahrnehmung der verfassungsrechtlich garantierten Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger“. Eine „Freizeitmaut“ würde zur Abwanderung wichtiger Zielgruppen ins Ausland und damit zu einer Schwächung des Tourismusstandorts Deutschland führen.

Auch der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) ist alarmiert. Er fürchtet, dass mit der Einführung der Wasserstraßenmaut an der Abgabenschraube gedreht werden könnte. „Güterverkehr mit dem besonders umweltfreundlichen Binnenschiff würde dann unter Umständen deutlich teurer und somit unattraktiver“, sagte BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen. Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung formulierte Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf das Schiff zu verlagern, würde damit konterkariert.

Bislang werden die Gebühren für die Binnenschifffahrt nach Frachtart und Tonnage berechnet. Die Nutzung des Rheins, der Elbe und der Donau ist aufgrund völkerrechtlicher Verträge noch abgabenfrei. Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Gebühren hält Schwanen daher grundsätzlich für sinnvoll. So müsse etwa geklärt werden, ob auch die seewärtigen Zufahrten über Elbe und Weser zu den Häfen in Hamburg und Bremen bemautet werden sollen. Das Bundesverkehrsministerium hatte das im November gegenüber dem Abendblatt ausgeschlossen.