Darmstadt. Wer sich bei einer Straftat verletzt, kann nicht mit einer Erwerbsminderungsrente rechnen. Die Rente kann nach einer Verurteilung untersagt werden, entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt. Zwar habe das Sozialversicherungsrecht keine strafrechtliche Funktion, aber strafbares Verhalten dürfe nicht leistungsrechtlich „belohnt“ werden. Ein 29-Jähriger hatte Erwerbsminderungsrente nach einem Unfall beantragt, den er ohne Führerschein mit 1,39 Promille verursacht hatte.