Berlin. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes zum 1. Januar von 391 auf 399 Euro als unzureichend. Der Regelsatz sei „mutwillig kleingerechnet“ und erfülle nach wie vor nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Juli 2014 deutliche Nachbesserungen gefordert habe. Nach Berechnungen des Paritätischen ist eine Erhöhung des Regelsatzes um 24 Prozent auf 485 Euro notwendig, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.