Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die massiven Steuerprivilegien von Unternehmenserben gekippt. Ihre großzügige Verschonung von der Erbschaftssteuer verstoße gegen das Grundgesetz, urteilte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Grundsätzlich sei es zwar legitim, gerade Familienfirmen ganz oder zum Teil von der Steuer zu befreien, um Arbeitsplätze zu sichern. Die jetzige Regelung sei aber nicht zielgenau genug. Der Politik setzten die Richter eine Frist bis Mitte 2016 für eine Neuregelung. Bisher gilt: Wer den Betrieb fünf Jahre fortführt und die Lohnsumme weitgehend stabil hält, bekommt 85 Prozent der Steuerschuld erlassen.