Berlin. Linkspartei und Grüne im Bundestag sind mit ihrer Klage auf Vernehmung des Ex-US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages gescheitert. Die Organklage sei unzulässig, weil die beanstandete Einschätzung der Bundesregierung zum Problem einer Zeugenvernehmung „lediglich vorläufig“ sei, heißt es in dem am Freitag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss.