Berlin. Asylbewerber und geduldete Ausländer können sich künftig freier in Deutschland bewegen, beschloss der Bundestag. Neben der Abschaffung der Residenzpflicht, die es Asylbewerbern bislang verbot, das Bundesland zu verlassen, in dem sie untergebracht waren, sieht das Gesetz auch eine Einschränkung der Vorrangprüfung vor. Sie schreibt vor, dass Asylbewerber eine Arbeit nur annehmen dürfen, wenn sich kein geeigneter Deutscher oder EU-Bürger dafür findet. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland entfällt sie künftig. Für Mangelberufe soll sie gar nicht mehr gelten. Flüchtlinge sollen künftig, sobald sie nicht mehr in einer Sammelunterkunft leben, zudem vorrangig Geld anstelle von Gutscheinen bekommen. Nach Ansicht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), wird mit der Abschaffung der Residenzpflicht das Leben vieler Flüchtlinge verbessert. Die Änderungen waren Teil des Asylkompromisses mit den Ländern. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte Erleichterungen verlangt. Im Gegenzug stimmte er der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu.