Karlsruhe. Behörden dürfen Eltern ihre Kinder nur wegnehmen, wenn die Eltern das „körperliche, geistige oder seelische Wohl“ des Kindes „nachhaltig gefährden“. Stützen sich Gerichte dazu auf Sachverständigengutachten, müssen sie deren Stichhaltigkeit „streng“ überprüfen, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Weiter heißt es im Fall eines afrikanischen Vaters, der Staat dürfe seine Vorstellung von gelungener Kindeserziehung nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellung setzen (Az.: 1 BvR 1178/14).