Hamburg. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Sonntagsarbeit will auch Hamburg seine Ausnahmeregelungen auf den Prüfstand stellen. Es müsse aber die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen, sagte Rico Schmidt, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Das Gericht sah keine Notwendigkeit für sonntags geöffnete Videotheken, Bibliotheken, Callcenter sowie Lotto-Annahmestellen. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen kündigten bereits an, ihre Verordnungen anzupassen.