Luxemburg. Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten, die hierzulande nie gearbeitet haben, Hartz-IV-Leistungen verwehren, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem mit Spannung erwarteten Urteil. Er bestätigte eine zentrale Regelung im Sozialgesetzbuch. „Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden“, so der EuGH.