Berlin. Die Reform der Bund-Länder-Finanzen droht zu einer langen Hängepartie zu werden. Laut einem „Bericht für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ haben die Finanzminister von Bund und Ländern in keinem zentralen Punkt eine Einigung erzielt. Der Bericht dient als Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche. Er fasst auf 20 Seiten die Positionen von Bund und Ländern zusammen. Danach sind sowohl Bund und Länder als auch die Länder untereinander zerstritten.

Keine Einigung ist etwa beim Solidaritätszuschlag (Soli) in Sicht. Bislang fließen die Einnahmen von rund 13,5 Milliarden Euro allein dem Bund zu. Das wollen die Länder ändern. „Künftig soll das Aufkommen allen Ländern und ihren Kommunen zugute kommen“, heißt es in dem Bericht an die Ministerpräsidenten. Dazu sind aus Sicht der Länder zwei Wege denkbar: Entweder der Soli wird in seiner jetzigen Form als Ergänzungsabgabe fortgeführt oder in die Einkommenssteuer integriert. Dann würden Länder und Gemeinden 57,5 Prozent der Einnahmen erhalten.

Eine komplette Abtretung des Soli an die Länder lehnt der Bund ab. Der Bund „finanziert weiterhin eine Vielzahl von Leistungen, die aus der Wiedervereinigung resultieren“. So würden der Rentenversicherung Belastungen in Höhe von jährlich rund elf Milliarden Euro entstehen. Zu einer Integration des Soli in die Einkommenssteuer ist Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zwar grundsätzlich bereit, verlangt aber „eine Kompensation des Bundes“ bei den sieben Umsatzsteuerpunkten, die der Bund 1993 an die Länder abgetreten hat. Das wiederum lehnen die Länder ab: „Kein Land sieht einen Zusammenhang zwischen der Einführung des Solidaritätszuschlags und der Übertragung von sieben Umsatzsteuerpunkten auf die Länder.“

Weniger einig sind sich die Länder beim Thema Altschuldenfonds. Klamme Landesfürsten wünschen sich einen aus Soli-Mitteln gespeisten Fonds, aus dem ihre Zinsausgaben bedient werden. Bayern, Hessen und Baden-Württemberg und Sachsen lehnen einen solchen Fonds ab. Der Bund will allenfalls „einzelnen“ Ländern „streng konditionierte Hilfen“ zukommen lassen, wobei die Ländergemeinschaft die Hälfte dieser Hilfen finanzieren müssten. Die Länder verlangen auch mehr Geld für den Bau von Straßen. „Eine dauerhafte Ausstattung der Länderhaushalte mit zusätzlichen Mitteln ist erforderlich“, schreiben sie. Der Bund sieht das anders: „Die Finanzierungsverantwortung für Infrastrukturmaßnahmen der Länder liegt bei den Ländern.“