Berlin. Mindestens 20 als militante Islamisten eingestuften deutschen Staatsbürgern ist seit Jahresbeginn der Pass entzogen worden, um sie an der Ausreise nach Syrien zu hindern. Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag mit. Ausreiseverbote gab es demnach auch gegen zwölf ausländische Staatsbürger. Seit 2008 wurden mindestens 68 Deutsche und 30 Bürger anderer Staaten auf diese Art in ihren Reisemöglichkeiten beschränkt.

Bei allen Betroffenen bestand demnach der Verdacht, dass sie sich islamistischen Kampfverbänden anschließen wollten. Aktuell geht es dabei in erster Linie um die extremistische Organisation Islamischer Staat (IS) in Syrien und Irak, ansonsten aber auch um Afghanistan, Pakistan oder Somalia. Die vorliegenden Zahlen sind allerdings jeweils unvollständig, da Daten über polizeiliche Maßnahmen dem Bund nicht aus allen Bundesländern und auch nicht lückenlos seit 2008 vorliegen.

Ohnehin gelang es nach bisherigen Erkenntnissen in den vergangenen Monaten mehreren Hundert Islamisten aus Deutschland, sich Kampfverbänden in Syrien oder Irak anzuschließen. Darunter waren auch Menschen, gegen die zuvor ein Ausreiseverbot verhängt worden war. Aus der Antwort der Bundesregierung geht allerdings nicht hervor, wie viele Islamisten, denen der Pass entzogen wurde, daraufhin in Deutschland blieben und wie viele sich über Ausreiseverbote hinwegsetzten. In einzelnen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, meistens allerdings wegen anderer strafbarer Handlungen. Verurteilungen wegen illegaler Ausreise sind nicht bekannt.

Das Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass auch bei Bestehen eines Ausreiseverbots mit dem Personalausweis ein Grenzübertritt möglich ist. Der Personalausweis kann nicht entzogen werden. Erwogen wird aber, dies entweder zu ändern oder Personalausweise bei Vorliegen eines Ausreiseverbots zu markieren, wofür auch eine Gesetzesänderung notwendig ist.