Kassel. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen das teure Arzneimittel Lucentis gegen die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) in voller Höhe bezahlen und dürfen die Kosten nicht zum Teil an den Patienten weiterreichen, entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag. Von der Augenkrankheit AMD sind in Deutschland mehrere Millionen Menschen betroffen. Die Krankenkasse der Knappschaft schätzt die Kosten des Urteils auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. (Az: B 1 KR 11/13 R). Lucentis kostet pro Fläschchen weit über 1200 Euro.