Wiesbaden/München. Die Zahl der Eltern, die das umstrittene Betreuungsgeld beziehen, ist stark angestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, erhielten im zweiten Quartal 224.400 Eltern die staatliche Leistung. Dies sind fast 80.000 Empfänger mehr als im ersten Quartal. Das Betreuungsgeld bezogen zu 95 Prozent Mütter. Die meisten Leistungsbezieher leben in Westdeutschland, nur rund 7,9 Prozent im Osten der Republik. Zudem nutzen Eltern in Ostdeutschland das Betreuungsgeld deutlich kürzer – etwa 78 Prozent der Familien im Westen stellten einen Antrag für den vollen Zeitraum von 22 Monaten. Im Osten waren es nur 40 Prozent.

Auch die Geschlechterverteilung unterscheidet sich regional. Den höchsten Anteil an Männern verzeichnen die Stadtstaaten Bremen und Berlin, den geringsten Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg. Gut die Hälfte der Kinder, für die Betreuungsgeld bezogen wurde, war nach den Berechnungen der Statistiker das einzige Kind im Haushalt. In einem Drittel der Fälle war ein Geschwisterkind vorhanden. Jeder siebte Elterngeldbezieher war nicht deutscher Staatsbürger.

Seit 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie ihr Kind nicht in eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege bringen. Die Summe lag bei 100 Euro monatlich und stieg am 1. August auf 150 Euro. Gezahlt wird ab dem 15. Lebensmonat 22 Monate lang. Das Betreuungsgeld war von der schwarz-gelben Koalition eingeführt worden. Die auf Druck der CSU eingeführte Leistung ist allerdings äußerst umstritten. Eine Studie hatte ergeben, dass das Betreuungsgeld insbesondere von Familien mit Eltern ohne Bildungsabschluss oder nur einem Hauptschulabschuss in Anspruch genommen wird.

Die bayerische Familienministerin Emilia Müller (CSU) sagte, dass jeder vierte Bezieher von Betreuungsgeld aus dem Freistaat komme. Insgesamt bezögen in Bayern 73 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern die Leistung. Bayern sei damit auch im zweiten Quartal an erster Stelle aller Bundesländer. Die Zahlen bestätigten, dass die Einführung des Betreuungsgeldes „echte Wahlfreiheit“ ermögliche.