Familienministerin erstellt Eckpunktepapier: Schutz vor Mietwucher, Verbot von Flatrate-Tarifen

Berlin. Dass es am Ende ein „Gütesiegel“ für Bordelle geben wird, ist zu bezweifeln. Die CDU-Familienpolitikerin Christina Schwarzer hatte dies kürzlich in der Debatte über ein Prostitutionsgesetz vorgeschlagen. Aber es ist fraglich, ob der Staat eine solche Qualitätsauszeichnung für Bordelle überhaupt vergeben kann. Doch Mindeststandards für Bordelle festlegen, um die dort tätigen Frauen besser zu schützen – das will die Große Koalition auf jeden Fall. Die Regierung geht dabei durchaus ins Detail.

Wie sehr, zeigt das Eckpunktepapier, in dem Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) nach einer vorläufigen Einigung der Koalitionsfraktionen die Grundzüge der Reform beschreibt. Laut dem Papier soll „das Betreiben einer Prostitutionsstätte nur dann zulässig sein, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt“. Und diese Behörde soll sich vorher alle Verträge ansehen, die zwischen Bordellbetreibern und Prostituierten geschlossen werden.

Zum Beispiel Mietverträge. Mit denen werden viele Prostituierte ausgebeutet: Für Zimmer, in denen sie ihre Dienste verkaufen, müssen sie derart hohe Mieten zahlen, dass sie gar nicht anders können, als immer weiterzuarbeiten, um ihre Mietschulden zu begleichen. Künftig aber sollen nach dem Willen der Ministerin – „um Wucher bei der Zimmervermittlung effektiv bekämpfen zu können“ – jene Mietverträge auf Angemessenheit hin überprüft werden, ehe es die Erlaubnis für den Bordellbetrieb gibt.

Weitere Anforderungen für die Erlaubnis sind nach dem Willen der Ministerin die Auflistung aller im Bordell tätigen Frauen, das „Vorhalten von Kondomen“ und die „Information der Gäste und der Prostituierten über Safe-Sex-Praktiken“. Geplant ist zudem eine „Zuverlässigkeitsprüfung“ für die Bordellbetreiber, sodass etwa vorbestrafte Zuhälter auch als indirekt Beteiligte außen vor bleiben müssen. Verbieten will Schwesig „Betriebskonzepte“, die „das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gefährden“. Zu solchen „Betriebskonzepten“ zählen Flatrate-Tarife (etwa 99 Euro für beliebig häufige Geschlechtsverkehre pro Nacht).

Die Einhaltung der Anforderungen soll von Behörden jederzeit überprüft werden können. Das heißt, dass die Betriebserlaubnis erlöschen würde, sobald die Bordellbetreiber sich einer Überwachung widersetzten. Ausnahmen sollen nur für die Wohnungsprostitution gelten, sofern die Prostituierte die Wohnungsinhaberin ist. Ansonsten aber muss alles erst genehmigt werden, ein Bordell genauso wie die Prostitution in „Fahrzeugen“ (etwa Campingwagen), die organisierte Wohnungsprostitution genauso wie ein Escort-Service.

Die Frauen selbst aber bedürfen nach dem Willen der Ministerin keiner Erlaubnis für die Tätigkeit. Allerdings soll es für sie „eine Anmelde-/Anzeigepflicht“ geben. Das hieße, dass jede Prostituierte es der betreffenden Kommune melden müsste, wenn sie entweder angestellt oder freiberuflich tätig ist. Bescheinigt wird ihr das in einem „Nachweisdokument“, das sie Bordellbetreibern, Kunden und auch staatlichen Kontrolleuren vorzuweisen hätte.