München. Die Deutsche Rentenversicherung erwägt, in den Informationsbriefen an Arbeitnehmer vor dem Renteneintritt auf die Möglichkeit zur Weiterarbeit hinzuweisen. „In den Gremien der Rentenversicherung wird zur Zeit darüber beraten, dieses Schreiben zu ergänzen um einen Hinweis, dass die Rente auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt werden kann, und welche Folgen dies hat“, sagte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund dem Münchner Magazin „Focus“. Dies sei in Beratungsgesprächen schon jetzt der Fall. Nun solle auch in den Briefen beispielsweise darauf verwiesen werden, dass sich das Ruhegehalt für jeden Monat, in dem es nicht beantragt wird, um 0,5 Prozent erhöht.

Pro Monat verschickt die Rentenversicherung etwa 1600 Schreiben an Arbeitnehmer, die kurz vor dem regulären Renteneintrittsalter noch keinen Antrag für ihre Altersbezüge gestellt haben. Mit dem seit Juli geltenden Rentenpaket, zu dem die Mütterrente und die Rente ab 63 gehören, wurden die Möglichkeiten ausgeweitet, auch über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten zu können. Arbeitnehmer können dafür mit ihrem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung vereinbaren. Weitere Details der „Flexirente“ soll eine Koalitionsarbeitsgruppe erörtern.