Große Koalition einigt sich auf Gesetz gegen Zwangsprostitution. Weiter Streit um Mindestalter

Berlin. Die Koalitionsparteien haben bei Beratungen über das geplante Gesetz gegen Zwangsprostitution eine Teileinigung erzielt. Wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstagabend mitteilte, wird es künftig eine Anmelde- und Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe geben. „Menschenunwürdige Geschäftsmodelle wie Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys werden verboten“, erklärte Schwesig. Keine Einigung erzielten die Koalitionspartner demnach bei der Frage des Mindestalters und der Kondompflicht.

„Es waren gute Gespräche“, erklärte Schwesig nach den mehrstündigen Beratungen der Familienpolitiker der Koalitionsparteien. Erstmals werde es „klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen“. Auch die Unionsseite zeigte sich zufrieden. „Die SPD ist zu massiven Verbesserungen bereit“, sagte die stellvertretende Fraktionschefin Nadine Schön (CDU). Die Beratungen hätten aber noch nicht abgeschlossen werden können.

Strittig ist weiterhin die Frage, ob für die Ausübung der Prostitution künftig ein Mindestalter von 21 Jahren gelten soll, wie es in der Union gefordert wird. Dies soll bei weiteren Beratungen geklärt werden. Schwesig hatte die Befürchtung geäußert, durch die Einführung dieser Altersgrenze könnten jüngere Prostituierte in die Kriminalität rutschen. Sie wolle aber die Frauen erreichen und ihnen Ausstiegsmöglichkeiten geben.

Schön sagte dem WDR5-„Morgenecho“, durch das geplante Mindestalter von 21 sollten jüngere Frauen nicht kriminalisiert werden. Wenn das Mindestalter nicht beachtet werde, sollten die Bordellbesitzer bestraft werden. Den Prostituierten sollten Ausstiegsmöglichkeiten angeboten werden.

Berufsverband kritisierte die CDU-Forderung nach strengen Gesetzen

Die CDU-Politikerin bekräftigte zugleich die Forderung nach einer Bestrafung von bestimmten Freiern. „Es kann nicht sein, dass derjenige, der wissentlich und willentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, komplett ungeschoren davonkommt.“ Hier wandte Schwesig ein, dass ein solches Strafgesetz Kunden davon abhalten könnte, den Behörden Hinweise auf Zwangsprostitution zu geben.

Eine solche Regelung fällt zudem in den Zuständigkeitsbereich von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der am Donnerstag allerdings nicht an den Beratungen in Berlin teilnahm. Schwesig zeigte sich „optimistisch“, dass die Koalitionspartner sich bei den „wenigen offenen Punkten bei Themen wie Mindestalter und Kondompflicht einigen werden“.

Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) kritisierte die Unionsforderungen nach strengeren Gesetzen. Die möglicherweise gut gemeinte Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre gehe „an der Lebenswirklichkeit in der Branche vorbei“, hieß es in einer Stellungnahme des Berufsverbands.

Ein „illegalisierter Status würde in dieser schützenswerten Altersgruppe Ausbeutung und Abhängigkeit Tür und Tor öffnen“. Die wissentliche Ausnutzung von Zwangsprostitution lasse sich bereits mit den bestehenden Gesetzen verfolgen. Es bestehe hier keine Regelungslücke.