Schweizer Institut UBS will so den Steuerstreit mit Deutschland beilegen

Zürich. Im Streit um den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat sich die Schweizer Großbank UBS mit den deutschen Behörden auf ein Millionenbußgeld geeinigt. Gegen Zahlung von 300 Millionen Euro soll das Verfahren in Deutschland eingestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat beim Landgericht einen entsprechenden Antrag gestellt, bestätigte eine Sprecherin am Dienstag. Folgt das Gericht dem Antrag, ist das Verfahren formal abgeschlossen. Mit dem Ende des Rechtsstreits kann die UBS eine weitere juristische Baustelle schließen. Die Einigung in Deutschland ermögliche es der Bank, auf dem wichtigen Markt nach vorne zu blicken, hieß es in einer Mitteilung des Instituts.

Die Ermittlungen der Staatsanwalt Bochum waren 2012 durch Informationen auf einer vom Land Nordrhein-Westfalen gekauften Daten-CD ausgelöst worden. Allerdings sind damit noch nicht alle rechtlichen Baustellen des Konzerns erledigt. Nach Angaben der Bochumer Staatsanwaltschaft sollen auch die Verfahren gegen die beschuldigten Mitarbeiter der Bank gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.

In einem Fall hätten die Ermittler bereits eine Zahlung von 250.000 Euro beantragt, sagte die Sprecherin. Auch hier müsse zunächst das Gericht zustimmen. „Weitere Anträge werden zeitnah folgen.“

Noch nicht abgeschlossen sind allerdings die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen vier UBS-Mitarbeiter. In dem im März 2012 eingeleiteten Verfahren geht die Behörde dem Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach. Im Zuge der Nachforschungen wurden Privatwohnungen und die UBS-Zentrale in Frankfurt am Main durchsucht.

Mittlerweile hätten 95 Prozent aller deutschen Kunden der UBS einen „Nachweis über die steuerliche Offenlegung“ erbracht, erklärte die Großbank am Dienstag. „Die UBS ist weiterhin bestrebt, zum Ende des Jahres 2014 einen Wert von 100 Prozent zu erreichen“, heißt es in der Mitteilung.

Verfahren wegen mutmaßlicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen die UBS laufen noch in Belgien und Frankreich. Die Pariser Ermittler streben nicht nur eine Anklage wegen illegaler Anwerbung von Kunden, sondern auch wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung an. Bis zur Klärung der Vorwürfe soll die UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen.

Die Bank bezeichnete dies als „beispiellos und ungerechtfertigt“. Man erachte die rechtliche Grundlage für den Betrag als auch die Berechnungsmethode für grundlegend mangelhaft und werde gegen die Forderung in Berufung gehen, hatte die UBS bereits vor einer Woche erklärt.