Kassel. Rollstuhlfahrer können sich die Kosten für eine mobile Treppensteighilfe erstatten lassen. Wenn das Gerät eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht oder der Erleichterung der Pflege dient, ist es von der Pflegekasse zu bezahlen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az.: B 3 KR 1/14 R).