Berlin. Die Bundesregierung will die Universitäten leichter fördern können. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung, mit der die Kooperation von Bund und Ländern in den Bereichen Wissenschaft und Forschung erleichtert werden soll. Zurzeit können Bund und Länder gemeinsam nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen fördern. Hochschulen darf der Bund nur in Form von thematisch und zeitlich begrenzten Projekten unterstützen. Für einzelne Unis könnte die Grundgesetzänderung erhebliche finanzielle Erleichterungen mit sich bringen, zum Beispiel, wenn der Bund künftig die Finanzierung kleinerer Institute übernimmt. Bei der grundsätzlichen Zuständigkeit der Bundesländer für ihre Universitäten soll es aber bleiben. Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte, Ziel der Gesetzesänderung sei es, die Barrieren im Wissenschaftssystem aufzubrechen.

Die Grundgesetzänderung ist zentraler Bestandteil eines Gesamtpakets, das ab dem 1. Januar 2015 auch eine alleinige Finanzierung der Studienförderung BAfög durch den Bund vorsieht. Insgesamt will der Bund in dieser Wahlperiode neun Milliarden Euro mehr für Bildung, Wissenschaft und Forschung ausgeben. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil erklärte, Ziel der SPD bleibe es, das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich – also auch für Schulen – aufzuheben. Das bleibe der Unterschied zur CDU/CSU, die hier bislang einen großen Schritt blockiere.

Der Grundgesetzänderung muss nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. In der Länderkammer kommt es vor allem darauf an, wie sich die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung positionieren werden. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD hatten sich bereits auf die BAföG-Reform und die Grundgesetzänderung verständigt.