Berlin. Nach längerem Zögern hat Bundespräsident Joachim Gauck die umstrittene Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete passieren lassen. Seine Sprecherin teilte am Freitag mit, Gauck habe das Gesetz auf eine Übereinstimmung mit dem Grundgesetz „intensiv geprüft“. „Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten“, erklärte die Sprecherin.

Eigentlich sollte die Diätenerhöhung schon zum 1. Juli greifen. Nach Angaben des Präsidialamtes war das Gesetz aber erst am 19. Mai dem Präsidenten zugegangen. Gaucks Sprecherin hatte damals eine sorgfältige Prüfung angekündigt. Juristen des Präsidialamtes hatten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung geäußert.

Nach Gaucks Unterschrift können die Diäten rückwirkend zum Juli dieses Jahres von 8252 auf 8667 Euro steigen. Für Januar 2015 ist eine weitere Erhöhung auf 9082 Euro geplant. Von 2016 an sollen sich die Diäten dann an die Lohn- und Gehaltsentwicklung automatisch anpassen. Dies ist eine juristische Besonderheit, weil dann die Bezüge der Abgeordneten von den Tarifverhandlungen abhängen.